Das neue Jagd- und Wildschadenmanagementgesetz in Baden-Württemberg beschäftigt die Landwirte. Foto: Woitas

BLHV informiert seine Mitglieder über neues Landesjagdgesetz. Interesse an Bezirksversammlung ist groß.

Blumberg-Riedöschingen - Das neue Jagd- und Wildschadenmanagementgesetz in Baden-Württemberg beschäftigt die Landwirte.

Ein Informationsabend des Badisch Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV) am Montag in Riedöschingen war gut besucht. Weit mehr als 40 Mitglieder, darunter vor allem Landwirte aus dem Bezirksverband Donaueschingen, aber auch einige Jäger, ließen sich vom stellvertretenden BLHV-Geschäftsführer und Justitiar Michael Nödl eingehend über die Neuerungen informieren. Das bisherige Bundesjagdgesetz gehöre der Vergangenheit an, sagte Nödl. Es habe sich einiges geändert, aber viele Regelungen seien aus dem alten Landes- und Bundesjagdgesetz übernommen worden, machte der Referent deutlich. Es gebe zahlreiche wichtige Neuregelungen und Verordnungsermächtigungen. In Kraft bleibe die Kormoranverordnung, ergänzte er.

Michael Nödl behandelte die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes. Dazu gehören das Jagdrecht und Jagdausübungsrecht, die Duldung von Hegemaßnahmen. So müssen Jagdgenossen und Landpächter Maßnahmen der Jäger zur Hege gegen Entschädigung dulden. Wildtiere und Managementstufen, Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement wurden zum Thema. Verordnungen aus dem Naturschutz wurden im Tierschutzrecht übernommen, darunter Vorschriften für streng geschützte Arten wie Luchs, Wildkatze, Rebhuhn, Kormorane und Wanderfalken.

Der Wolf sei im Jagdrecht nicht enthalten. "Damit haben wir den Naturschutzbund mit ins Boot geholt", so Nödl. Es ging weiter um die Aufteilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke und um die Befriedung von Bezirken, wo der Jäger nicht jagen darf. Der Referent ging auch auf die Bildung von Jagdgenossenschaften und die Voraussetzungen ein. Er erläuterte die Jagdpacht und die Verbote bei der Jagdausübung. Auch über Fütterung, Kirrung, Jagd- und Schonzeiten sowie Wildruhegebiete wurde gesprochen. Darin sei das Thema Leinenzwang für Hunde im Frühjahr noch nicht abgehandelt, war von Michael Nödl zu hören, der einige Verordnungen auch sehr kritisch kommentierte.

Weitere Themen waren Jagd in Naturschutzgebieten, Schadenersatz bei Wildschäden, Schutz von Sonderkulturen gegen Wildschäden. Von großem Interesse waren die Schadensregulierungen und die Beweissicherungsverfahren bei Wildschäden. Schließlich ging es dann noch um die anerkannten Wildschadensschätzer. Der BLHV-Kreisverbandsvorsitzende Karl-Heinz Bäurer aus Aasen stellte Flyer über das Thema Wildschadensersatz zur Verfügung.

Seit dem 1. April 2015 gilt das neue Landesjagdgesetz (JWMG) und seit dem 17. April 2015 gelten die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Bei den Wildschadensregelungen hat sich manches verändert. Damit befassen sich nicht nur die Jäger und Förster, sondern auch die Landwirte. Deshalb lud der Kreisverband Donaueschingen des Badisch Landwirtschaftlichen Hauptverbands zu dem Informationsabend in Riedöschingen ein.