Auch diesen Winter werden Sonderfahrten an Advent nicht stattfinden können. Grund ist erneut der Artenschutz. Foto: Derksen

Landratsamt: Keine Fahrten zwischen November und März. Tunnel ist Winterquartier für rund 200 Mopsfledermäuse.

Blumberg - Bereits im vergangenen Winter hatte das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen auf der Sauschwänzlebahn in den Monaten November bis März Fahrten untersagt und damit ein Veto der Blumberger Betriebsgesellschaft ausgelöst. Nun flatterte Bürgermeister Markus Keller als oberstem Dienstherrn der 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Stadt ein weiteres Schreiben der Kreisbehörde auf den Tisch.

In dem im Januar eingeleiteten Gerichtsverfahren blieb es auf der Basis eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs dabei, dass bis März 2014 keinerlei Publikumsfahrten, egal, ob mit dampf- oder dieselgetriebener Lokomotive, durchgeführt werden dürfen.

Während die gerichtliche Entscheidung über das juristische Tauziehen mangels Rechtssicherheit für beide Seiten nach dem Verbot für die Jahre 2013/2014 noch nicht entschieden ist, hat das Landratsamt vorsorglich bereits angekündigt, auch für den kommenden Winter ein solches anzuordnen. Der Sommerbetrieb werde davon nicht tangiert.

Grund hierfür sind die großen Bestände der geschützter Fledermausarten in den sechs Tunneln der Sauschwänzlebahn. Nach Einschätzung des Fledermausexperten Friedrich Kretzschmar vom Regierungspräsidium Freiburg ist davon auszugehen, dass auch im kommenden Winter wieder 200 oder mehr Mopsfledermäuse die Tunnel als Winterquartier nutzen werden.

Für die vom Aussterben bedrohte Mopsfledermaus ist das Winterquartier im Weiler Kehrtunnel (wir berichteten) das zweitgrößte in Deutschland. Auch wenn dieses Phänomen seit Mitte der 1990-er Jahre bekannt ist, hatte es den Mitte der 1970-er Jahre aufgenommen Museumsbahnbetrieb nicht groß gestört.

Doch die Ausweisung des Eisenbahntunnels als europarechtlich bedeutendes FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) trifft durch die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Regierungspräsidium ausgelösten Anordnungen nun die Eichbergstadt in voller Härte.

"Wir haben das nicht nur befürchtet, sondern haben eigentlich damit gerechnet", zeigte sich Blumbergs Bürgermeister deshalb auch nicht ganz überrascht über die neuerliche Hiobsbotschaft aus Villingen.

Keller indes unterstrich in einem Gespräch mit unserer Zeitung, dass der seit Jahresbeginn mit der Kreisbehörde geführte Dialog auf fairer Basis verlaufe und die neue Situation auch im Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft erörtert wurde.

Allerdings wurden selbst die Nikolausfahrten an den Adventswochenenden untersagt. "Wir wollten damit auch die Saison ausdehnen, weil hier in einer Nicht-Wintersport-Region kaum Angebote existieren", so Keller. Neben den rund 50 Dieselfahren im Sommer seien so die vier Fahrten mit historischen Zügen im Winter dazugekommen. Bereits angedacht worden sei so auch schon eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt in Waldshut.

Keller weist im gleichen Atemzug aber auf ein ganz anderes Problem hin, das ein Fahrverbot im Winter mit sich bringe: streckentechnische Unterhaltungsfahrten bis März. "Wenn wir die Reparaturarbeiten an Gleisen oder das Vermessen erst im Frühjahr machen können, geht das natürlich vom Zeitraum für Ausflugsfahrten im Sommer ab. Es darf auch nicht vergessen werden, dass sich die Betriebsgesellschaft ausschließlich über Eintrittsgelder und Fahrpreise finanziert und wir ja eine schwarz Null anstreben", erklärt der Blumberger Bürgermeister. Bis März 2015 dauern die fledermauskundlichen Untersuchungen als fachliche Grundlage für die gerichtliche Entscheidung wohl noch an.

"Ich kann die Intention der Bahnbetriebe Blumberg durchaus nachvollziehen, die Bahnanlagen auch in den Wintermonaten besser nutzen zu wollen", erklärt der Erste Landesbeamte Joachim Gwinner hierzu, der einen entsprechenden Bedarf seitens der Fahrgäste nicht aberkennen möchte. Auf der anderen Seite aber könne es nicht sein, dass wirtschaftliche oder touristische Interessen so massiv in den Natur- und Artenschutz eingreifen und eines der größten Winterquartiere einer streng geschützten und weiterer vom Aussterben bedrohten Fledermausarten zerstören und viele Exemplare dieser Tierarten letztlich zu Schaden kommen.

"Wenn die Bahnbetriebe das Winterfahrverbot von ihrem Standpunkt aus anders sehen, muss dieser Interessenkonflikt mit rechtsstaatlichen Mitteln von den Gerichten entschieden werden", so Joachim Gwinner weiter. Wie Keller betont, werde dieser Prozess nicht den Stadtsäckel belasten, sondern lediglich den Etat der Betriebsgesellschaft.