Der Wohnwagen ist so dicht am Blitzer geparkt, dass dieser seine Bestimmung nicht mehr erfüllen kann. Foto: Siegmeier

„So kann man seinen Wohnwagen auch mal zur Abwechslung parken“ – direkt vor dem Blitzer-Anhänger nämlich. So geschehen in der Rottweiler Heerstraße. In den sozialen Netzwerken wird die Aktion größtenteils gefeiert wird. Und bei der Stadt?

„Hat mich tatsächlich gerettet, danke, Ehrenmann alles richtig gemacht!“, „Für mich schon die beste Aktion im Jahr 24. Klasse“ und „Wer anderen eine Grube gräbt, wird zugeparkt“ – so lauten nur einige der vielen Kommentare auf Facebook.

 

Der Auslöser: ein so dicht vor dem Blitzer geparkter Wohnwagen, dass dieser seine Bestimmung nicht mehr erfüllen kann, zur Freude derer, die auch gern einmal etwas schneller auf den Straßen unterwegs sind.

„Keinen anderen Parkplatz gefunden“

Besitzer des Wohnwagens ist der Bürger Dieter E. Albrecht. Auf Facebook erklärt er sein Parkverhalten so: Er habe keinen anderen Parkplatz gefunden, wo die Straße breit genug sei und langsam gefahren werde. Die „üblichen Plätze“ – Albrecht nennt die Hausener, die Schramberger und die Tuttlinger Straße, seien komplett zugeparkt gewesen.

Als die Polizei ihn anrief, habe er gerade im „El Greco“ gesessen, schreibt er weiter. Selbst wenn er es gewollt hätte: Umparken wäre nicht möglich gewesen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits zu viel Ouzo und Wein getrunken hatte. „Das würde mich meinen Führerschein kosten“, schreibt Albrecht und erntet dafür zumindest online einige Lacher.

Gibt’s nun Ärger?

Eine Facebook-Userin wundert sich, ob an der Stelle tatsächlich kein Parkverbot herrscht. „In dem Fall wurde der Blitzer wirklich nicht durchdacht da abgestellt“, meint sie.

„Sehr gut, nur der Besitzer wird Ärger bekommen“, mutmaßt eine andere Facebook-Kommentatorin. Hat sie Recht? Albrecht meint unserer Redaktion gegenüber: „Ich habe an dieser Stelle zulässig geparkt.“

Ist die Aktion strafbar? Wird ein Bußgeld verhängt? Die Stadt Rottweil teilt auf Nachfrage mit, in dieser Form habe man solche Probleme bislang noch nicht gehabt. „In der Regel wird der Anhänger so aufgestellt, dass er nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden kann“, teilt Pressesprecher Tobias Hermann mit.

Die Frage nach der Strafe stelle sich aber erst gar nicht, da der Anhänger am Dienstag ohnehin planmäßig umgestellt worden sei.

Rechtsprechung aus dem Jahr 2013

Dieter E. Albrecht teilt uns derweil mit, es sei eine rechtlich einwandfreie Handlung gewesen. Tatsächlich gibt es dazu eine Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2013.

Dort hieß es, der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe sei nicht erfüllt. Nach Auffassung des Gerichts wäre das nur bei einer Zerstörung, Beschädigung, Beseitigung, Veränderung oder Unbrauchbarmachung der Fall gewesen.

„Mit dem Parken seiner Fahrzeuge vor dem Sensor der Messeinheit hat der Angeklagte zwar weitere Messungen anderer Fahrzeuge verhindert, an einem direkten Einwirken auf die Sachsubstanz fehlte es aber“, heißt es wörtlich im Beschluss des BGH. Insofern unterscheide sich der Sachverhalt von einem Beschmieren des Fotoobjektivs beispielsweise.

Das Ende vom Lied im Rottweiler Fall: Am Dienstagnachmittag haben laut Albrecht „beide Fahrzeughalter ihre Anhänger weggestellt“. Er habe der Stadt außerdem telefonisch von sich aus zugesagt, seine Fahrzeuge künftig nicht mehr am Blitzeranhänger zu parken, so Albrecht. Somit sei dies eine einmalige Sache gewesen.

Blitzer-Standort in der Kritik

Der Blitzer-Anhänger in der Heerstraße war kürzlich aber auch wegen eines anderen Aspekts Thema in den sozialen Netzwerken. Dort war der Standort kritisiert worden.

Konkret schrieb ein User: „Wie kann man den mobilen Blitzer so blöd in die Heerstraße stellen? Da ist jeden Tag die Hölle los und nun können sich nicht mal zwei Busse ausweichen. Er steht einfach nur sinnlos auf der Straße.“

Das sagt die Stadt

Was sagt die Stadt zu dieser Kritik am Standort? Ist die Position gar so gewählt, dass auf jeden Fall gebremst werden muss, um eine Kollision zu verhindern? „Der Blitzanhänger befindet sich hier an einem viel genutzten Schulweg, eine Kontrolle ist hier allemal sinnvoll und geboten“, heißt es dazu. An dieser Stelle sei ein Parken von Fahrzeugen grundsätzlich gestattet, weshalb auch der Blitzanhänger dort positioniert werden könne.

„In der Regel hat derjenige zu warten, auf dessen Fahrbahnseite ein Hindernis wie ein parkendes Fahrzeug steht, und den Gegenverkehr durchzulassen. Dies ist im innerörtlichen Verkehr eine typische Situation, mit der jeder Verkehrsteilnehmer umgehen kann. Von daher sollten auch Busse hier ohne größere Schwierigkeiten aneinander vorbeikommen.“