In diesen Fall bringen auch Zeugen kein Licht ins Dunkel. Die Verhandlung wird am daher am 11. April fortgesetzt. Foto: Kauffmann

Baufirma beschädigt Haus. Streit zwischen Arbeitern und Eigentümer wird handgreiflich.

Bisingen/Hechingen - Weil er einen Bauunternehmer mit einem Stein angegriffen haben soll, muss sich ein 55-Jähriger seit Mittwoch vor dem Hechinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Tatschilderungen gehen dabei deutlich auseinander.

Am 13. Oktober 2017 wurde ein türkischstämmiger Rangendinger von einer Abrissfirma informiert, dass sein Mietshaus in Bisingen beschädigt worden sei. Er begab sich nach Bisingen und stellte fest, dass im Rahmen von Abbrucharbeiten auf dem Nachbargrundstück eine Stützmauer sowie das Dach seines Hauses in Mitleidenschaft gezogen worden waren.

Was dann geschah, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Abrissunternehmer berichtete vor Gericht, er sei von seinem Sohn zu der Baustelle gerufen worden, weil dort ein Mann herumtoben würde.

Vor Ort sei er dann auf den Türken getroffen, der "cholerisch herumgeschrien" habe. Der Angeklagte habe ihn "angeschrien und angespeichelt", woraufhin er den Mann von sich weggeschoben und ihn der Baustelle verwiesen habe. Dem sei der Mann aber nicht nachgekommen.

Schürfwunden im Gesicht, Prellungen an der Schulter

Als er den Tobenden erneut weggestoßen habe, sei dieser über einen Schlauch gestürzt, der auf dem Grundstück lag. Als er dem Gestrauchelten aufhelfen wollte, habe der ihn angegriffen und es sei zu einer Rangelei gekommen, in deren Verlauf der Bauunternehmer Schürfwunden im Gesicht und eine Prellung an der Schulter erlitten habe. Plötzlich sei der Mann über ihm gestanden und habe mit einem Betonstein ausgeholt. In letzter Sekunde hätte der Sohn des Angegriffenen den türkischstämmigen Mann überwältigen können.

Anders klingt die Aussage des Angeklagten. Auf der Baustelle habe man ihm zunächst keine Auskünfte geben wollen. Deshalb habe er nach dem Chef verlangt und gleichzeitig seine Frau per Telefon angewiesen, die Polizei zu alarmieren.

Als der Unternehmer auf das Grundstück gekommen sei, habe der ihn gleich ausländerfeindlich beleidigt: Er kenne die Türken, die seien alle geldgierig. Der Bauarbeiter habe ihn dann angerempelt und ihn gefragt: "Warum gehst Du nicht zurück in Dein Land?" Schließlich sei er von dem Mann zu Boden gestoßen worden. Dabei habe er sich an der Hand verletzt – die Wunde wurde später vom Notarzt versorgt und schließlich im Krankenhaus mit vier Stichen genäht.

Auch Zeugenaussagen bringen kein Licht ins Dunkel

Angst habe er gehabt, als er vor den vier Bauarbeitern auf dem Boden gelegen sei. Deshalb habe er einen Stein zur Verteidigung gegriffen. Doch als er sich aufrichtete, sei er gleich von zwei Arbeitern bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden.

Auch die Zeugenaussagen brachten keine eindeutige Klarheit. Während einer der Arbeiter die Version seines Chefs stützte, wollen Nachbarinnen deutlich gehört haben, wie der Abrissunternehmer auf dem Gelände rumgeschrien habe. "Scheißtürke" sei dabei gefallen, ebenso wie "Geh wieder zurück". "Das war richtig ausländerfeindlich", sagte eine Zeugin. Sie habe auch gesehen, dass der Angeklagte stark an der Hand blutete.

Da sich weder der Geschädigte noch die Zeugen sicher waren, dass der Angeklagte überhaupt mit dem Stein zugeschlagen hat, verzichtete Richter Desmond Weyl auf eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Er erklärte sich auf Antrag der Verteidigung bereit, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen.

Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an. Sie möchte auch noch den Sohn des Abrissunternehmers befragen, der diese Woche am Mittwoch krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Die Verhandlung wird mit dessen Befragung deshalb am Donnerstag, 11. April, um 12 Uhr fortgesetzt.