Etwas mehr Durchblick: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat eine erste Entscheidung im Rechtsstreit um den Zwangsabriss auf dem Mauteareal getroffen. Archiv-Foto: Rath Foto: Schwarzwälder-Bote

Zwangsabriss Mauteareal: Verwaltungsgericht weist die Anträge von Bohnenberger und EuroPlus1 zurück

Von Volker Rath

Bisingen. Teilniederlage für die EuroPlus1 GmbH und Co. KG sowie Jürgen Bohnenberger: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat drei Eilanträge rund um den Zwangsabriss auf dem Mauteareal abgewiesen.

Damit gibt es einen erste Entscheidung in der juristischen Aufarbeitung der Trümmerlandschaft in der Bahnhofstraße. Die Angelegenheit selbst liegt anderthalb Jahre zurück: Im Herbst 2010 fuhren auf dem Mauteareal die Abrissbagger auf, um den Querbau an der Hauptstraße plattzumachen. Zuvor hatten Gemeinde Bisingen und Landratsamt die Eigentümer dazu gedrängt, selbst etwas zu tun, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Brocken der marodierenden Industriebrache waren bereits aufs Nachbargrundstück gefallen, auf dem ein Wohnhaus steht.

Weil nichts passierte, bestellte das Landratsamt im Zuge einer sogenannten "Ersatzvornahme" selbst die Abrissfirma und schickte den Eigentümern die Rechnung für den Zwangsabbruch und die Miete der Bauzäune, mit der die Schutthalde abgesperrt sind. Die Kosten und die Bearbeitungsgebühren der Behörden sind bis heute nicht beglichen.

Sowohl die EuroPlus1 als auch Bohnenberger hatten sich ans Verwaltungsgericht gewandt, nachdem sie zuvor auch beim Regierungspräsidium Tübingen mit ihrem Widerspruch abgeblitzt waren. Dort erlitten sie diese Woche eine weitere Teilniederlage: Die dritte Kammer fällte den Beschluss, die drei Anträge abzulehnen. Außerdem müssen die Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen, die sich nach Auskunft von Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, allerdings lediglich im dreistelligen Bereich bewegen.

Interessant ist die Begründung: Die Anträge auf einstweiligen Rechtssschutz hätten keinen Erfolg, weil den Antragstellern einerseits das Rechtsschutzbedürfnis fehle, andererseits sich "ihre rechtliche Situation auch bei einem Erfolg nicht verbessern würde". Vereinfacht ausgedrückt: Ein Eilantrag gegen die behördliche Anordnung macht keinen Sinn, wenn sie längst umgesetzt ist. Das nennt man wohl falsche Prozessstrategie.

Mit der Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht haben Bohnenberger und die Konstanzer EuroPlus1 zwar eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg. Ob der Zwangsabriss und damit der Kostenbescheid rechtlich gerechtfertigt war, darüber sagen die Beschlüsse zunächst nichts aus. Dies sei "gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren zu entscheiden", so der Richter.

Möglicherweise müssen die Behörden damit noch länger auf ihr Geld warten, wenn sie es denn überhaupt wiedersehen. Bohnenberger und die EuroPlus1 haben bereits Klage eingereicht, teilte Mors auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Darüber sei noch nicht entschieden. Solange es kein Ergebnis im Hauptverfahren gibt, könne ein Gebührenentscheid auch nicht vollzogen werden. Dann jedenfalls stehen ganz andere Summen im Raum: Der Abriss hat rund 38 000 Euro gekostet. Dazu kommen die Mietkosten in Höhe von 500 Euro für den Bauzaun – pro Monat.