Das Urteil gegen die Bisinger Kneipenschläger ist gesprochen. Foto: Archiv

Drei Männer prügeln 19-Jährigen in Bisingen krankenhausreif. Gericht ordnet Alkoholentzug an.

Bisingen - Drei Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe: Das ist das Urteil gegen zwei der drei Bisinger Kneipenschläger, die im September einen 19-Jährigen krankenhausreif geprügelt haben. Der dritte erhielt eine Bewährungsstrafe.

Das Urteil im Prozess gegen die drei Bisinger Kneipenschläger ist gesprochen. Zwei von ihnen müssen erst einmal einen 18-monatigen Alkoholentzug antreten, ein dritter erhält eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Er war nur zu Beginn der Tat beteiligt.

Für die beiden Haupttäter hat das Gericht deswegen eine 18-monatige Therapie in einer Entziehungsanstalt angeordnet, die so schnell wie möglich angetreten werden soll. Wenn die beiden die Therapie schaffen, können sie bereits danach wieder auf Bewährung entlassen werden. "Sie haben sich diese Zukunftschance verdient", so Richter Hannes Breucker, "bitte enttäuschen Sie uns, sich selbst und ihre Familien nicht. Wenn Sie rückfällig werden, riskieren Sie alles!"

Mehrere Dutzend Verwandte und Freunde der drei 28, 32 und 37 Jahre alten Täter verfolgten im Saal des Hechinger Landgerichts am Dienstag den Ausgang der mehrtägigen Verhandlung. Am Tag zuvor hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Jens Gruhl in seinem Plädoyer für zwei der drei Angeklagten wegen versuchten Totschlags viereinhalb Jahre sowie drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht um Landgerichts-Vizepräsident Hannes Breucker entschied letztendlich, dass es sich bei der Tat nicht um versuchten Totschlag, sondern nur um gefährliche Körperverletzung handelt. Die Täter hätten zwar auf den jungen Mann eingetreten, als er schon am Boden lag und ihn verfolgt als seine Freunde ihn aus der Kneipe in die Sparkasse retten wollten, aber es sei ihnen nicht um die Tötung des Mannes gegangen.

Der 19-Jährige erlitt trotz der Tritte gegen den Kopf nur Prellungen und eine Gehirnerschütterung. "Welch großes Glück, dass Sie beide weiche Schuhe anhatten. Bei schweren Arbeitsschuhen hätte das Opfer Ihre Tritte womöglich nicht überlebt und dann ginge es hier um lebenslänglich", so der Richter.

"Sie machen alle drei einen ordentlichen Eindruck, aber lassen Sie die Hände vom Alkohol", mahnte der Richter. Der übermäßige Alkoholkonsum sei der Auslöser der schrecklichen Tat gewesen – einer der Angeklagten hatte zur Tatzeit drei Promille Alkohol im Blut.

Zugute hielt Breucker den Angeklagten, dass sie sich bei ihrem Opfer entschuldigt hatten. Der junge Mann habe ihnen aus "christlicher Überzeugung" verziehen.