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Viele junge Menschen machen nach der Schule erst einmal ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Wir sprachen darüber mit der Leiterin des FSJ beim Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg, Frau Gisela Gölz.

Viele junge Menschen machen nach der Schule erst einmal ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Wir sprachen darüber mit der Leiterin des FSJ beim Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg, Frau Gisela Gölz.

Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein soziales Bildungsjahr und ein Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zum 27. Lebensjahr. Das Freiwillige Soziale Jahr bietet in der Regel für 12 Monate eine Tätigkeit in sozialen Einrichtungen. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer im Freiwilligen Sozialen Jahr Unterstützung bei allen Fragen und Problemen durch pädagogisches Fachpersonal. 25 Seminartage ermöglichen die Reflektion der Praxiserfahrungen, bieten Raum viel Neues zu erfahren und auszuprobieren, sich beruflich zu orientieren und neue Leute kennenzulernen.

Welche Anreize haben Jugendliche, ein FSJ zu absolvieren?

Im FSJ können eigene Stärken kennengelernt und erprobt und soziale Kompetenzen erworben werden. Und auch Wartezeiten für einen Studienoder Ausbildungsplatz können sinnvoll überbrückt werden. Zudem ist der Freiwilligendienst FSJ ein Plus in jedem Lebenslauf. Für einige Studiengänge gibt es für die Ableistung eines FSJ zusätzliche Boni für die Zulassung. Darüber hinaus gibt das FSJ Einblicke in verschiedene soziale Berufe und ist deshalb eine gute Orientierung für die Berufswahl. Wer ein FSJ absolviert bekommt ein Taschengeld, Zuschuss zur Verpflegung und zur Unterkunft bzw. den Fahrtkosten. FSJ-Teilnehmer sind sozialversichert und bis 25 Jahre erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld.

In welchen Arbeitsbereichen kann ich ein FSJ machen?

Die Arbeitsbereiche sind vielfältig: in Einrichtungen der Altenhilfe, beim Mobilen Sozialen Dienst, in Krankenhäuser, Fachkliniken und psychiatrische Einrichtungen, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Daneben bieten auch Jugendherbergen, Rettungsdienste und Fahrdienste FSJ-Plätze an. Last not least gibt es auch im Sport- und im Kulturbereich Stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen?

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Wer Interesse hat sollte die Vollzeitschulpflicht beendet haben und noch keine 27 Jahre alt sein. Vor allem werden Motivation und Freude an der Tätigkeit gebraucht.

Wie und wo bewerbe ich mich?

Das FSJ beginnt in der Regel zum 1. September eines Jahres. Aber auch andere Beginnzeiten sind möglich. Bewerben können Sie sich jederzeit. Die meisten Träger haben keine Bewerbungsfristen.

Neu: Bundesfreiwilligendienst

Der Bund hat durch ein Gesetz den Bundesfreiwilligendienst, BFD, eingerichtet. Er ersetzt den Zivildienst seit dem 1. Juli 2011. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bleiben weiter wie bisher bestehen.

Teilnehmen können Männer und Frauen ab Beendigung der Vollzeitschulpflicht. Beim FSJ und FÖJ endet die Teilnahme mit der Vollendung des 27. Lebensjahres. Beim BFD gibt es keine Altersgrenze. Auch der Anspruch auf Kindergeld – wie beim FSJ und FÖJ – soll voraussichtlich ab November 2011, dann rückwirkend ab Dienstbeginn, bestehen. Der Bundesfreiwilligendienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration und Kultur geleistet werden.

Die Träger des FSJ und FÖJ sind anerkannte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene, der Träger des BFD ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Weitere Informationen: www.bundes-freiwilligendienst.de