Im Prozess gegen den 36-jährigen Barkeeper, der sich aufgrund seiner massiven Bierkrugattacken gegen einen Hotelgast wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten muss, kamen jetzt weitere Zeugen zu Wort.
Am vierten Prozesstag sollten gleich mehrere Zeugenaussagen Lichts in das Dunkel der Geschehnisse bringen, die sich vor gut einem Jahr in der Bar eines Hotels im Landkreis Freudenstadt ereignet haben.
Die Einlassungen des aus Georgien stammenden Angeklagten und die des russischen Geschädigten, den man am Tag zuvor zum Sachverhalt gehört hatte, liegen nämlich deutlich auseinander. Vernommen wurde zunächst der Haustechniker des Hotels, der betonte, sowieso „nicht viel“ zu wissen. Blut habe er am Morgen nach der Tat gesehen, man habe über die Tat aber nicht weiter gesprochen. „Ich habe nur gehört, dass die Polizei da war und dass es eine Schlägerei gab.“
Das vermeintliche Desinteresse des Mannes an der Tat wirkte auf das Gericht wenig glaubwürdig. Den Angeklagten kenne er nicht, möglicherweise habe er aber mit ihm doch schon gesprochen, sagte er auf hartnäckige Nachfrage des Gerichts. Aggressiv sei der Angeklagte nicht.
Zeuge schildert Geschädigten als aggressiv
Aggressivität attestierte der Zeuge aber dem Geschädigten, auf den er einige Wochen nach der Tat an der Rezeption getroffen war, als dieser sich auf der Suche nach dem Angeklagten erneut in Begleitung eines zweiten Mannes in das Hotel begeben hatte. Der Mann sei so bedrohlich aufgetreten, dass er sich in das Zimmer hinter der Rezeption geflüchtet, eingeschlossen und von dort aus auch die Polizei informiert habe, sagte der Zeuge. Vermutlich seien die beiden Männer betrunken gewesen. Auf weitere Nachfrage des Gerichts erklärte er, dass die Kamera an der Bar, die den Sachverhalt vielleicht hätte aufklären können, schon lange nicht mehr funktioniere.
Ein weiterer als Zeuge geladener Mitarbeiter des Hotels hatte die Tat zwar auch nicht selbst beobachtet, dafür aber zufällig ein Gespräch am Folgetag zwischen der Hotelmanagerin und einer Augenzeugin mitgehört. Letztere habe gehört, wie der Angeklagte zum Geschädigten und seinem Begleiter gesagt habe „bitte macht das nicht, ich will hier keine Gewalt“. Zudem habe sie gesehen, dass beide Männer auf dem Angeklagten gesessen hätten.
Ehefrau des Zeugen hat das Gespräch mit angehört
Auch die Ehefrau des Zeugen hatte das Gespräch mitgehört und bestätigte den geschilderten Inhalt. Was beide nicht bestätigten, obwohl sie eindringlich vom Angeklagten und von seinem Verteidiger gebeten wurden, alles zu sagen, was sie wissen, war das Antreffen des Angeklagten im Wäscheraum am Morgen nach der Tat. Dorthin war der Mann nach eigener Aussage geflüchtet und aus Angst vor Entdeckung bis zum nächsten Morgen geblieben. Der Zeuge sagte aber aus, dass ihn der Vater des Angeklagten nach der Tat kontaktiert und gebeten habe, die Wahrheit auszusagen. „Er sagte, wenn ich etwas weiß, dann soll ich das der Polizei sagen.“
Angeklagter wird alsschlichtend beschrieben
Ein weiterer Zeuge, der den Abend mit Motorradfreunden teilweise in der Hotelbar verbracht hatte, merkte an, dass der Angeklagte an diesem Abend, als es irgendwann schon vor der späteren Eskalation lauter geworden sei, eigentlich dauernd nur geschlichtet habe und freundlich gewesen sei. Als letzte Zeugin beschrieb die Managerin des Hotels in einem anderen Landkreis, in dem der Angeklagte zuletzt gearbeitet hatte und in dem er im Dezember auch verhaftet wurde, den Mann als „höflich, freundlich und zuvorkommend zu den Gästen“.
Er habe immer sehr ausgeglichen und ruhig gewirkt und sei respektvoll mit anderen Mitarbeitern umgegangen. Beim ersten Zusammentreffen mit dem Angeklagten sei sie aber erschrocken, weil er „blau, schwarz, rot und grün“ im Gesicht gewesen sei. Als sie ihn deshalb gefragt habe, wer ihn denn so zusammengeprügelt habe, habe er aber nichts erzählt.