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Betrügerin wird vom Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Stuttgart - Eine 25 Jahre alte Frau, die eine Seniorin mit dem sogenannten Enkeltrick um 25.000 Euro gebracht hat, ist wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte gestand vor dem Landgericht Stuttgart am Freitag, an einem Betrug im April 2009 in Ludwigshafen beteiligt gewesen zu sein.

Ein weiterer Anklagepunkt, wonach die 25-Jährige als Teil einer Bande mit dem gleichen Trick am 22. Mai 2009 in Stuttgart 60.000 Euro erbeutet haben soll, erwies sich als falsch und wurde eingestellt.

Als Neffe ausgegeben

Im Fall des Betrugs in Ludwigshafen gab sich ein Hintermann am Telefon als Neffe der 82 Jahre alten Geschädigten aus und gaukelte ihr vor, in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken. Die Aufgabe der Angeklagten bestand darin, mit zwei weiteren Komplizen das Geld beim Opfer abzuholen. Ihren Angaben zufolge ist sie auf Drängen ihres Mannes aber nur eingesprungen, weil eine andere Person verhindert gewesen sei. „Sie hat nicht als Bandenmitglied gehandelt, sie war eine Art Auswechselspieler. Dennoch wusste sie, worum es geht“, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Layher in seinem Urteil.

Ihre beiden Komplizen, die der organisierten Bande angehören, waren bereits im vergangenen Jahr rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt worden und sitzen in Haft.

Perfide Masche

Der Enkeltrick gilt als eine der übelsten Betrugsmaschen, weil bei ihm mit der Solidarität und der Nächstenliebe von betagten Menschen gearbeitet wird. Beim Enkeltrick geben sich Betrüger bei älteren Menschen - vornehmlich betagten, alleinstehenden Damen - am Telefon oder an der Haustüre oft als Verwandte oder Bekannte aus und versuchen durch geschickte Gesprächsführung, an deren Erspartes zu kommen.

Meistens wird dem Opfer vorgetäuscht, der angebliche Enkel befinde sich in einer Notlage und benötige einen hohen Geldbetrag. Aus irgendeinem Grund ist der „Enkel“ dann aber verhindert, weshalb ein Freund das Geld abholen müsse.