Dürfen während des Teil-Lockdowns Salzgrotten zumindest bei bestimmten Bedingungen öffnen? Diese Frage ist strittig. Foto: RioPatuca Images – stock.adobe.com

Kunden sind irritiert. Einrichtung wurde als "nicht medizinisch notwendig" eingestuft.

Schömberg/Karlsruhe - Während des momentan geltenden Teil-Lockdowns aufgrund der Corona-Krise müssen Freizeiteinrichtungen schließen. Ein Spezialfall sind Salzgrotten. Für Irritationen unter Kunden sorgt der Umstand, dass die eine Salzgrotte offen ist, die andere nicht. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem (SB+)Artikel.