Eltern müssen für die Phase der pandemiebedingten Schließung der Simmozheimer Kitas im April und Mai keine Gebühren bezahlen.Foto: Gollnow Foto: Schwarzwälder Bote

Kindergarten: Simmozheimer Gemeinderat stimmt erneut für kulante Regelung / Erhöhung für 2021/22 um 2,9 Prozent beschlossen

Für die erneute pandemiebedingte Schließung der Kitas und des Schülerladens im April und Mai wurden in Simmozheim nun die Gebühren ausgesetzt. Die Kosten dafür muss die Gemeinde dieses Mal alleine tragen. Für 2021/22 werden die Gebühren dagegen um 2,9 Prozent erhöht.

Simmozheim. Die Gemeinde Simmozheim wird für die Zeit der Schließung der Kitas und des Schülerladens im April und Mai Eltern die Gebühren vollständig erlassen. Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmte nun der Gemeinderat zu. Komplex gestaltet sich das allerdings durch verlängerte Osterferien, Ferienbetreuung, Wechselunterricht und Notbetreuung sowie Schulschließungen beim Schülerladen. Für die Monate April und Mai macht der Gebührenausfall hier knapp 3400 Euro aus.

Die Kitas waren ab dem 26. April geschlossen, ab 19. Mai durften sie den Betrieb wieder aufnehmen. In ihnen wurde die volle Monatsgebühr für den April angerechnet – bei einer Woche Schließung aufgrund der Corona-Pandemie. Deshalb wurde für den Mai auch ab dem 19. Mai kein Beitrag berechnet, sondern das April-Guthaben verrechnet. In Anspruch genommene Notbetreuung wird wochenweise in Rechnung gestellt. Die Gebührenausfälle bei den Kitas belaufen sich somit auf rund 12 000 Euro. Zusammen mit dem Schülerladen sind dies 15 300 Euro.

"Bei den vorhergehenden behördlich angeordneten Schließungen erhielten wir Landeszuschüsse. Das ist diesmal nicht der Fall. Es geht alles zu Lasten der Gemeinde", bedauerte Simmozheims Kämmerin Renate Meier.

Weiter hat der Gemeinderat die Gebühren und Entgelte für die Kitas und den Schülerladen für 2021/22 um 2,9 Prozent erhöht. Er folgte damit dem Vorschlag der der Verwaltung, die wiederum den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände folgte. "Es hat sich bewährt, diese empfohlenen kleinen Schritte der Anpassung mit zu gehen, da sonst nach Jahren größere notwendig werden würden", argumentierte Bürgermeister Stefan Feigl.

Ziel wird nicht erreicht

In detaillierten Tabellen sind die Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckenden Gebührenobergrenzen hervorgehen, und die neuen Gebührensätze im Vergleich zu den aktuellen aufgeführt. Bei elf erhobenen Monatsbeiträgen bewegt sich die Kostendeckung durch die jetzt beschlossenen Gebühren bei etwa zwölf Prozent – deutlich entfernt zu den von den Verbänden empfohlenen und auch von der Verwaltung als erstrebenswertes Ziel angegeben 20 Prozent. Feigl: "Die Gebührenkalkulation muss aus rechtlichen Gründen gemacht werden. Sie ist jedoch eine reine Rechengröße, denn die Kitagebühr ist eine soziale Gebühr."

Das zeigen die weiteren Zahlen, die Meier darlegte: Die gebührenfähigen Kosten für die angebotenen Betreuungsmodelle belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Euro im Jahr 2021. Nach den für das neue Kindergartenjahr vorgeschlagenen Gebührensätzen kommen lediglich rund 190 000 Euro an Einnahmen zustande. Das bedeutet: Die Kleinkindbetreuung ist der Gäugemeinde weiterhin viel wert.

Die Gebühren sind gestaffelt nach drei Betreuungsmodellen. Die familienbezogene Sozialstaffelung berücksichtigt alle Kinder unter 18 Jahren einer Familie. Für die Verlängerte Öffnungszeiten-Betreuung in Ü3-Gruppen sind bei einem Kind künftig 154 Euro pro Monat statt bisher 150 Euro fällig. Bei vier Kindern erhöht sich der Monatsbeitrag von 25 auf 26 Euro pro Kind. Die Ganztagesbetreuung in Ü3-Gruppen kostet künftig bei vier Wochentagen 272 Euro statt bisher 264 Euro bei einem Kind und 57 statt 55 Euro bei vier Kindern.

Für die Betreuung ihrer Kleinkinder unter drei Jahren haben Eltern die Wahl zwischen sechs oder sieben Stunden pro Tag. Beim Sechs-Stunden-Modell erhöht sich bei einem Kind die Monatsgebühr für einen Tag pro Woche von 76 auf 78 Euro, bei Inanspruchnahme von fünf Tagen pro Woche von 384 auf 395 Euro. Bei vier Kindern und einem Tag pro Woche bleibt die Monatsgebühr bei 15 Euro, bei fünf Tagen pro Woche erhöht sie sich um zwei Euro auf 78 Euro.

In der einstimmig verabschiedeten Gebührensatzung 2021/22 ist weiter festgelegt, dass Ganztagesbetreuung künftig für mindestens drei Tage pro Woche fest gebucht werden muss. Bisher waren es nur zwei Tage.

Rätin Sabine Fels hatte einige Nachfragen zu Posten in der Gebührenkalkulation und zum Sinn der empfohlenen 20-Prozent-Kostendeckung, wenn man doch weit davon entfernt sei, sie zu erreichen. Rat Eugen Häberle stellte den Antrag, die Bringzeit in der Betreuung der U3-Gruppen sowohl für das Sechs-Stunden- sowie das Sieben-Stunden-Modell auf 7 Uhr anzupassen. "Ich halte nichts von Anträgen, deren Umsetzung scheitern muss", entgegnete Bürgermeister Feigl, denn "Ihr Antrag würde bedeuten, dass wir in den Randzeiten mehr Personal brauchen, heißt auch steigende Kosten." Es entspann sich eine längere Diskussion, die Feigl mit dem Vorschlag beendete, diesen Punkt erst einmal mit der Leitung der Kitas zu besprechen, damit die Auswirkungen deutlich werden.