Verwunderung und Verärgerung macht sich in manchen Elternhäusern in VS breit – im Oberzentrum muss man jetzt deutlich mehr bezahlen, will man die Kleinen betreut sehen. Foto: © Tatjana Balzer – stock.adobe.com/Grafik: Pixabay/Naveenan

Für viele Eltern im Schwarzwald-Baar-Kreis kommt mit dem Ende der Sommerferien 2023 auch das böse Erwachen: Die Betreuungskosten für Kinder steigen – und das in teilweise erheblichem Maß.

„Das wird viele schon heftig treffen“, sagt eine Mutter aus Villingen-Schwenningen.

 

Sie blickt gerade auf die Kostenbeitragstabellen für die Kindertagespflege im Schwarzwald-Baar-Kreis für das Kindergartenjahr 2023/2024, also ab dem 1. September. Die Änderung des Pflegegeldbescheids ist ihr, wie vielen anderen Familien, vor den Ferien ins Haus geflattert. Über den Inhalt staunt die Doppelstädterin nicht schlecht.

Kosten steigen teilweise empfindlich

„Bisher zahlen wir 386, ab September 491 Euro“, schildert sie das Gelesene. Die Familie hat ein kindergeldberechtigtes Kind und mit der Summe wird die Betreuung von monatlich 164 Stunden bei bis zu zehn Stunden täglich abgegolten sein. Das ist der Höchstsatz, der in der Tabelle für Eltern im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen steht. Aber auch bei weniger Betreuungszeit steigt die Summe künftig schon empfindlich – von bislang 130 auf dann 196 Euro für vier Stunden Betreuungszeit bei einem klassischen Halbtagesplatz beispielsweise.

Aber warum ist das so? Der Grund ist der Übergang des Jugendamtes der Stadt Villingen-Schwenningen an den Schwarzwald-Baar-Kreis in diesem Jahr. Was die Villingen-Schwenninger nämlich jetzt mächtig ärgert, ist in weiten Teilen des Landkreises längst Usus: Dort werden in der Regel schon seit langem wesentlich höhere Betreuungskosten fällig als in anderen Teilen des Landkreises.

Ziel: ein einheitliches Bild im ganzen Kreis

Um einheitliche Bedingungen im kompletten Gebiet des jetzt fusionierten Jugendamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis herzustellen, ist im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen eine schrittweise Anpassung bis zum 31. August 2024 geplant.

Durch die Fusion der Jugendämter sei der Landkreis neuerdings auch für die Kostenbeiträge der Kindertagespflege in der Stadt Villingen-Schwenningen zuständig, bestätigt hierzu Heike Frank als Pressesprecherin des Landratsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis. „Ziel sind einheitliche Kostenbeiträge im gesamten Landkreis.“ Und obgleich der Ärger jetzt vor allem in den Elternhäusern im Oberzentrum Villingen-Schwenningen hochkocht, verhält es sich eigentlich anders herum: Familien in anderen Kommunen des Schwarzwald-Baar-Kreises dürften bislang mit Neid auf die Doppelstädter blicken, denn: „Bisher hat die Stadt Villingen-Schwenningen einen geringeren Kostenbeitrag erhoben, als das Landratsamt für alle anderen Kreisgemeinden“, so Frank. Die jetzige Erhöhung für den Bereich der Stadt Villingen-Schwenningen ist also ein erster Schritt zur Angleichung und gleiche Preise im kompletten Landkreis. „Die Höhe der Kindergartengebühren in den Kreisgemeinden orientieren sich an einer ’gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge’“, ist in der Sitzungsvorlage für den Kreistag am 12. Juni 2023 zu lesen.

Eltern in VS haben es immer noch besser

Wer sich in der Kreishauptstadt jetzt aufregt, wird beschwichtigt: „Trotz dieser deutlichen Erhöhung sind die Kostenbeiträge in der Stadt Villingen-Schwenningen aber immer noch deutlich geringer als diejenigen für die weiteren Kreisgemeinden“, stellt Heike Frank nämlich klar.

Die Erhöhung, die aktuell vollzogen wird, ist nur ein erster Schritt. Wohin die Reise gehen soll, wird in der Kostenbeitragstabelle für das Kreisgebiet ohne die Stadt Villingen-Schwenningen deutlich: Wo die eingangs erwähnte Familie nun ab September 491 Euro bezahlen muss, werden wohl bald einmal 575 Euro für bis zu zehn Stunden tägliche Betreuungszeit fällig werden.

Und der vierstündige Halbtagsplatz, der ab September mit 196 Euro in Villingen-Schwenningen zu Buche schlagen soll, könnte dann schon 230 Euro kosten.

Übergangsregelung

Die Erhöhung
Schrittweise werden die Kosten angepasst. Hätte die bestehende Satzung des Landkreises schon zum Zeitpunkt der Fusion Anwendung gefunden, hätten sich auf einen Schlag die Kostenbeiträge für die Eltern drastisch erhöht, in Einzelfällen um über 300 Euro pro Monat. Betroffene Eltern hätten keine Möglichkeit, sich darauf einzustellen oder vorzubereiten. Deshalb wurde eine Übergangsregelung gefunden für einen stufenweisen Angleichungsprozess ab dem 1. September 2023. Die Beiträge der Stadt Villingen-Schwenningen werden zu diesem Zeitpunkt um 30 Prozent erhöht .