Im Kindergarten Kohlplatte: Die Kitaleitung Karina Heselschwerdt (links) und Erzieherin Carmen Binkelmann präsentieren mit einem Kitakind die Fragen und Antworten. Foto: Geisel

Fragen zu Kitas und Schulen gibt es bei Eltern gerade viele. Die Antworten sind meist schwer zu finden oder zu verstehen. Die Stadt Wildberg hat sich dem Problem mit einem FAQ gestellt.

Wildberg - Tabea Cramme, bei der Stadtverwaltung zuständig für Bildung und Betreuung, bekommt stets die neuesten Informationen, welche Bestimmungen derzeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für welche Einrichtungen gelten. Außerdem gehen viele Fragen von verunsicherten Eltern ein: Wann darf mein Kind denn nun in die Kita? Wie läuft der Betrieb dort ab? Wie werden die Beiträge abgebucht? Und was ist mit den Schulen?

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Mit dem Beginn der schrittweisen Öffnung am 22. Februar kommen solche Fragen noch häufiger auf. Deswegen hat die Stadt dies zum Anlass genommen, einen FAQ rauszugeben. Das Ziel: Nicht einfach nur Paragrafen zitieren und kopieren und auf Verordnungen verweisen, sondern verständlich und knapp darlegen, wie der Wissenstand ist und wie es auf dessen Basis nun weitergeht.

Beantwortet werden in dem FAQ unter anderem Fragen wie "Wann darf mein Kind wieder die Kita besuchen?, unter welchen Bedingungen, kann ich mein Kind freiwillig zuhause lassen und was passiert wegen der Betreuungsentgelte?"

Erwachsene müssen Maske tragen

Derzeitiger Stand: Seit diesen Montag haben Kitas im Regelbetrieb wieder geöffnet – unter den seit Juli 2020 gültigen Pandemiebedingungen. Zum Beispiel werden die Kinder möglichst in konstanten Gruppen betreut, auf dem gesamten Einrichtungsgelände sind Erwachsene dazu verpflichtet, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.

Für Eltern, die ihre Kinder im Monat März 2021 zu Hause betreuen möchten, bietet die Stadt Wildberg einen Übergangsmonat an. In diesem Fall können Eltern ihrer Einrichtung per Mail oder per schriftlicher Erklärung Bescheid geben, dass ihr Kind im Zeitraum vom 1. bis zum 31. März 2021 die Einrichtung nicht besucht. Für den Monat März wird der Platz dann freigehalten. In diesem Fall wird bis zum endgültigen Beschluss durch den Gemeinderat das Monatsentgelt für März ausgesetzt. Ab dem 1. April 2021 wird der reguläre Besuch der Einrichtung unter Pandemiebedingungen geplant.

Abbuchung der Betreuungsgelder verschoben

Grundschulen haben seit 22. Februar Präsenz im Wechselbetrieb. Weiterführende Schulen unterrichten weiterhin im Fernlernunterricht, für die Abschlussklassen findet Präsenzunterricht in geteilten Gruppen statt. Notbetreuung wird es weiterhin für die Klassen fünf bis sieben geben. An Grundschulen und weiterführenden Schulen besteht für die Schüler weiterhin keine Präsenzpflicht. Das heißt, Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.

Die Abbuchung der Betreuungsentgelte für Januar und Februar 2021 wurde verschoben. Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat der Stadt Wildberg "zeitnah". Die Berechnung des Entgeltes für die Notbetreuung im Februar 2021 wird für den Zeitraum vom 1. bis zum 21. Februar berechnet, da die Notbetreuung am 22. Februar endet. Der Monat Februar hat damit in diesem Jahr 15 Betreuungstage. Die Entgeltberechnung für die Öffnungswoche vom 22. bis zum 28. Februar 2021 wird mit der Schließungswoche vom 16. bis zum 22. Dezember 2020 ausgeglichen. An den Schulen wird das Notbetreuungsangebot bis auf weiteres fortgeführt. Im Februar werden 15 Betreuungstage für die Berechnung der Notbetreuung zugrunde gelegt.

Alle Fragen und Antworten finden sich auf der Homepage der Stadt Wildberg www.wildberg.de