Auch in Dornhan werden die Kindergartengebühren für die städtischen Betreuungseinrichtungen angepasst. Foto: Stöhr Foto: Schwarzwälder Bote

Familie: Gremium beschließt Anpassungen / Beiträge verringern sich bei mehreren zu betreuenden Kindern

Dornhan. Der Gemeinderat sprach sich in seiner jüngsten Sitzung für eine vorgeschlagene Anpassung der Kindergartengebühren aus. Dazu war eine Änderung der "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen" erforderlich.

Es wurden die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 festgelegt. Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder pro Familie verringert sich der Beitrag pro Kind.

Während für fünf Tage Regelkindergarten bei einem Kind monatlich 122 Euro fällig werden, so verringert sich der Beitrag bei zwei Kindern auf 95 Euro oder bei drei Kindern auf 63 Euro. Ähnlich verhält es sich bei den verlängerten Öffnungszeiten sowie bei den Kinderkrippenangeboten.

Für Zubuchungen und das Mittagessen werden zusätzliche Kosten erhoben, die aber vorerst nicht erhöht werden sollen. Eine Erhöhung im nächsten oder übernächsten Jahr werde aber nicht ausgeschlossen, so die Verwaltung.

Umbuchungen sind nur maximal einmal pro Halbjahr möglich. Vertreter von Gemeindetag, Städtetag und der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg hätten sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge verständigt. Organisatorsche Herausforderungen, steigende Personal- und Sachkosten und allgemeine Kostensteigerungen würden dies erforderlich machen. Empfohlen wurde eine Erhöhung für das neue Kindergartenjahr pauschal um 2,9 Prozent.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag, die Gebühren gemäß der Vorgabe zu erhöhen, bei einer Enthaltung zu.

Für den Beschluss musste die Stadt auch eine Kalkulation vorlegen. Darin wurden die Erträge und Aufwendungen aufgelistet. Die Satzung tritt zum ersten September in Kraft.