Von einigen Arten wie der Fechterschnecke dürfen in der Regel nur drei Stück mitgenommen werden. Foto: imago images/bjphotographs

Sonne, Strand und Meer gehören für viele zum perfekten Sommerurlaub. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, ein kleines Strand-Souvenir wie Muscheln, Sand oder Steine als Erinnerung mit nach Hause zu nehmen. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Im Urlaub wollen Reisende Erinnerungen sammeln – oft auch in Form von Souvenirs. Hier eine Muschel, da etwas Sand, eine kleine Pflanze, etwas zum Naschen für zu Hause oder ein exotisches Schmuckstück.

Doch Vorsicht! Beim Sammeln von Souvenirs trifft Freizeitspaß häufig auf Artenschutz. In Deutschland ist es durchaus erlaubt ein paar Muscheln mitzunehmen, wenn auch mit der ein oder anderen kleinen Einschränkung. An Stränden und in Naturschutzgebieten ist das Sammeln nur in begrenztem Umfang erlaubt, Sand, Fossilien und Steine für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch zu sammeln.

An einigen Orten erfüllen aufgeschüttete Geröllwälle eine lebenswichtige Schutzfunktion während Sturmfluten, weshalb das Entfernen von Strandgut untersagt ist. Hier gilt: Immer auf die örtliche Beschilderung achten! Um mehr über Strandfunde zu erfahren, lohnt es sich auf die Website zur Ostsee zu schauen.

Bei den Mitbringseln aus anderen Ländern sollten sich Urlauberinnen und Urlauber genau über die Einfuhrbestimmungen informieren. Passt man nicht auf, kann es schnell zu Ärger am Zoll kommen. Im schlimmsten Fall droht eine saftige Geldstrafe wegen illegaler Einfuhr.

Doch wo gelten welche Regeln? Mehr erfahren Sie im Video:

Hier ist das Sammeln von Muscheln, Sand und Steinen nicht erlaubt

Das Sammeln von Muscheln ist in vielen Ländern speziell aus Gründen des Artenschutzes verboten. Werden Muscheln in großen Mengen gesammelt, würde dies Auswirkungen auf das Ökosystem im Meer haben. Tiere wie Weichtiere bilden eine wichtige Nahrungsgrundlage für Seevögel, Fische und Seesterne. Verschwinden die Muscheln, fehlen sie den anderen Tieren als Teil ihrer Nahrung.

Sand und Steine dürfen oftmals nicht mitgenommen werden, um den Strand vor Erosion zu schützen, so wie in Italien. Zu den Ländern mit einem generellen Sammelverbot gehören Ägypten, die Dominikanische Republik, Dubai, Italien, Neuseeland und die Türkei. In Mexiko, Thailand und den USA ist nur das Sammeln geschützter Arten verboten.

Nicht gestattet ist es, antike oder archäologische Steine aus Griechenland, Neuseeland und Mexiko mitzunehmen.

Nicht alle Länder verbieten das Sammeln

Erlaubt ist das Sammeln von Muscheln neben Deutschland, auch in Urlaubsländern wie Frankreich, Griechenland, Kroatien, Portugal und Spanien. Allerdings dürfen von manchen Arten, wie der Fechterschnecke und der Riesenmuschel jeweils nur drei Exemplare mitgenommen werden.

Einige wichtige Punkte sollten vor dem Sammeln trotzdem berücksichtigt werden:

1. Lebende Tier und ihre Überreste sollten grundsätzlich unberührt bleiben. Gerade Schneckenhäuser dienen oft als Lebensraum für Einsiedlerkrebse. Deshalb ist es wichtig, sie in ihrer natürlichen Umgebung zu lassen, damit sie weiterhin geschützt bleiben können.

2. Muscheln sollten nur in Maßen und für den privaten Gebrauch gesammelt werden. Das kommerzielle Sammeln ist nicht erlaubt.

3. Über lokale Vorschriften und geschützte Arten sollte man sich immer informieren. An einigen Orten in Deutschland ist zum Beispiel das Muschelsammeln untersagt. Oftmals zeigen das entsprechende Markierungen oder Schilder an.

4. Korallen, Schnecken oder Muscheln als Souvenirs sollten nicht gekauft werden. Oft werden sie aus kommerziellen Absichten heraus aus dem Meer geholt, was negative Auswirkungen auf die Meeresökosysteme haben kann.