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Kommunales: Bebauungsplanverfahren bereits 2009 eingeleitet / Gesamtfläche von rund 2,25 Hektar

"Zur Kenntnisnahme" legte in der jüngsten Sitzung Ortsvorsteher Georg Kaiser den Mitgliedern des Ortschaftsrats in der Aprilsitzung einen Satzungsentwurf zum Bebauungsplan "Rohrbach – Im Dörfle" vor, das ist das unmittelbare Umfeld um das Dorfgemeinschaftshaus.

Furtwangen-Rohrbach. Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 17. März 2009 durch den Gemeinderat der Stadt Furtwangen eingeleitet. Die Öffentliche Auslegung erfolgte nach Abwägung der Stellungnahmen ab dem 15.Oktober 2009. Anlass für das Bebauungsplanverfahren war seinerzeit eine dringend benötigte Erweiterungsfläche der ortsansässigen Firma Kammerer Bedachungen zum Neubau einer Lagerhalle und eines Containergebäudes.

Nach erfolgter Offenlage wurde der Neubau seinerzeit genehmigt. Ein Abschluss des Verfahrens erfolgte bislang nicht. Nunmehr soll nachgeholt werden, was eigentlich bereits Ende 2009 hätte beschlossen werden können. Aufgrund der nun vorgenommenen, geringfügigen Änderungen wird eine erneute Offenlage durchgeführt, wobei auf eine erneute frühzeitige Beteiligung ausdrücklich verzichtet wird, da die Planungsabsichten hinreichend bekannt sind.

Der Bebauungsplan soll eine städtebaulich geordnete Bebauung und Nutzung des Plangebietes ermöglichen. Als Art der baulichen Nutzung wird hierzu ein Mischgebiet ausgewiesen. Der im östlichen Plangebiet vorhandene Dorf- und Spielplatz wird als öffentliche Grünfläche in seinem Bestand planungsrechtlich gesichert. Zur optischen Aufwertung des Plangebietes ist entlang der "Brigacher Straße" die Anlage von kleineren Grünflächen vorgesehen, die in den Wintermonaten auch zur Schneeablagerung zur Verfügung stehen. Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von rund 2,25 Hektar grenzt unmittelbar an die bereits bebaute Ortsmitte von Rohrbach an und umfasst neben öffentlichen Verkehrs-, Wasser- und Grünflächen auch private Grundstücke, für die eine Bebauung vorgesehen ist.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme der naturschutzrelevanten Fauna und Flora und im Rahmen eines Umweltberichtes eine rechnerische Gegenüberstellung der vorhandenen Wertpunkte und der Ausgleichsmaßnahmen nach Abschluss der Baumaßnahmen und Herstellung der Außenanlagen. Dies soll insbesondere durch die naturnahe Wasserführung mit Hecken- und Weidenpflanzungen, durch gepflanzte Laubbäume, naturnahe Böschungen, Trockenmauern, Steinriegel, befestigte Grünflächen und Schotterrasen erfolgen.

Die sich durch Bebauung ergebenden Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht des Büros für Grün- und Landschaftsplanung Doris Hug beschrieben.

Laut dem Altlastenverzeichnis der Stadt befinden sich altlastenverdächtige Flächen bei der Aufhaldung Talmatte und der Aufschüttung vom Gebäude Brigacher-Straße 4 bis zur Straße sowie der Aufschüttung Talmatte, die als Ablagerungsfläche im Zuge des Neubaus der Werkhalle mit Schottermaterial einplaniert wurde.

Analog zur bestehenden Bebauung und Nutzung in der Brigacher Straße der Bereich als Mischgebiet ausgewiesen. Um den dörflichen Charakter Rohrbachs im Bestand zu stärken und nicht negativ zu verändern, wurden die zulässigen Nutzungen im Plangebiet eingeschränkt. Der vorhandene Spiel-, Sport- und Dorfplatz wurde in seinem Bestand gesichert.

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung orientieren sich weitestgehend an der vorliegenden Bebauung im Plangebiet und der an das Plangebiet angrenzenden Bebauung. Die Bebauungsmöglichkeiten werden durch die Anzahl der Vollgeschosse, sowie einer maximalen Traufhöhe und einer Grund- und Geschossflächenzahl bestimmt. Auf die Festsetzung einer Hauptfirstrichtung wurde verzichtet. Stellplätze sind im direkten Anschluss an die öffentlichen Verkehrsflächen möglich.

Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Die verkehrsmäßige Erschließung des Plangebiets erfolgt unverändert über die Brigacher Straße. Die Zufahrt zum öffentlichen Spiel-, Sport- und Dorfplatz erfolgt in einem Teilbereich über den Dreifaltigkeitsbergweg.

Nach Fertigstellung des Breitbandausbaus besteht eine Anschlussmöglichkeit an das Ortsnetz.

Bauamt könnte die Satzung gegebenenfalls weiter erläutern

Irritiert äußerten sich die Ortschaftsratsmitglieder über die mit 60 Prozent ihrer Meinung nach hohe bebaubare Fläche und die Möglichkeit, dreigeschossig zu bauen. Zudem wunderte sich Michael Woelki, dass in einem Mischgebiet keine Gartenbaubetriebe zulässig seien.

"Es handelt sich hier um den Entwurf einer Satzung, wir müssen darüber vorläufig nicht entscheiden. Vielleicht sollte in der nächsten Sitzung auch mal jemand vom Bauamt dabei sein und die Satzung näher erläutern", erklärte der Ortsvorsteher abschließend.