Das Neubaugebiet in Dornhan entwickelt sich im Bereich "Hungerbühl". Dort soll die kurz- bis mittelfristige Wohnbauentwicklung stattfinden. Foto: Stöhr

Nachdem der Tagesordnungspunkt in der vergangenen Sitzung verschoben wurde, kam das Thema Bebauungsplan "Hungerbühl" nun wieder auf den Ratstisch. Zur Abstimmung standen der Abwägungsbeschluss, der Feststellungsbeschluss und eine erneute verkürzte öffentliche Offenlage.

Dornhan - Der Gemeinderat hatte bereits in seinen Sitzungen im November 2019 und im November 2020 den (erneuten) Aufstellungsbeschluss nach Paragraf 13b (BauGB) für den Bebauungsplan gefasst und für eine öffentliche Auslegung votiert. Somit konnte sich die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligen.

Kinderspielplatz ausgewiesen

Im März 2021 hatte sich der Gemeinderat mit den eingegangen Stellungnahmen befasst und eine erneute verkürzte Offenlage beschlossen. Bis zum April hatte die Öffentlichkeit Zeit, Stellungnahmen zu der Bauleitplanung abzugeben.

Auf Anregung des Landratsamts Rottweil ist eine neue Fläche in das Plangebiet mit aufgenommen worden. Die bisher unbeplante Restfläche des Flurstücks 1779/1 soll nun in den Geltungsbereich des BBP aufgenommen und als Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen werden, so der Beschlussvorschlag der Verwaltung. Für den Verlust eines Reviers der Feldlerche wurde bereits eine Fläche für eine artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme gefunden, gab Leopold weiter bekannt. Das weitere Vorgehen werde noch mit dem Landratsamt besprochen. Der Gemeinderat stimmte bei einer Enthaltung zu.