Auf diesem Grundstück an der Bundesstraße soll der Aldi-Neubau entstehen. Foto: Moser

Auf dem Weg zum neuen Aldi-Markt an der Bundesstraße ist ein weiterer wichtiger Schritt gemacht: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan für den Bereich beschlossen. Etwas Diskussionsbedarf gab es bei den Themen Verkehr und Vogelschlag.

St. Georgen - Rund 4900 Quadratmeter ist das Gebiet groß, auf dem der Aldi-Neubau samt Parkplätzen entstehen soll. Die Stadt erhofft sich davon unter anderem eine Aufwertung des Erscheinungsbilds entlang der Bundesstraße, wie aus der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat hervorgeht. "Ansonsten bestünde das Risiko, dass sich am momentanen Erscheinungsbild in naher Zukunft nichts ändert."

Die Grundlage für das Bauvorhaben bildet der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Alte Landstraße", den der St. Georgener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit zwei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen beschlossen hat. Der nächste Schritt sei dann der Bauantrag, erläuterte Bauamtsleiter Alexander Tröndle, der dem Technischen Ausschuss bereits im Herbst vorliegen könnte. Die im Zuge der Offenlage der Pläne eingegangenen Stellungnahmen hatten lediglich wenige kleine Änderungen am Bebauungsplan nötig gemacht, wie Stefan Läufer von FSP Stadtplanung den Räten im Zuge der Sitzung erklärte.

"Vom Umfang her einiges, aber von der Schwere her letztendlich nicht viel" – so umriss Läufer die Stellungnahmen zusammen, die lediglich von Behörden und Trägern öffentlicher Belange stammten. Bürger hatten sich nicht zu Wort gemeldet. Die wichtigsten Punkte fasste Läufer für die Gemeinderäte zusammen.

Abstandsflächen

Weil das geplante Aldi-Gebäude in einigen Bereichen direkt bis an die Grundstücksgrenze herangebaut werden soll, können nicht überall die nötigen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Grundsätzlich, erläuterte Läufer den Räten, stelle das kein Problem dar – sofern man sicherstellen könne, dass die Abstandsflächen dann eben auf den Grundstücken der Anwohner eingehalten werden. In Bezug auf den Aldi-Neubau sei das auch schon mit den Anwohnern abgeklärt. Entsprechende Baulasten müssten lediglich noch eingetragen werden.

Lärmschutz

Eine schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass besonders durch die Anlieferung von Waren Lärm entstehen kann. Daher sieht der Plan für den Aldi-Markt unter anderem eine fünf Meter hohe Einhausung des Anlieferungsbereichs vor. Zudem, heißt es in der Sitzungsvorlage, wurden organisatorische Lärmschutzmaßnahmen ergriffen, die sich aber im Bebauungsplan nicht finden.

Verkehrssituation

An der Ausfahrt des Parkplatzes könnten verkehrsrechtliche Maßnahmen nötig werden. Beispielsweise müssen eventuell Schilder aufgestellt werden. Das werde aber nicht im Bebauungsplan, sondern etwa bei einer Verkehrsschau geklärt. Gemeinderat Kai Noel (Freie Wähler) sprach die enge Einmündung zur Bundesstraße an. "Wenn man die nur einen Meter breiter machen könnte", meinte er, würde das bereits helfen. Doch Läufer machte ihm wenig Hoffnungen. Das Problem sei eher der Rückstau an der Kreuzung.

Naturschutz

Insgesamt hatte der Landesnaturschutzverband wenig auszusetzen an den Planungen. Ein Wunsch sei aber gewesen, dass man die geplante Dachbegrünung mit Photovoltaik-Zellen kombiniere. Das sei zwar vorgesehen, meinte Läufer dazu, man wolle es aber nicht zwingend im Bebauungsplan festlegen. Auch störten sich die Naturschützer an der großen Glasfront. Hier müsse man Maßnahmen gegen Vogelschlag ergreifen, forderten sie. Wie genau diese aussehen werden, war auf Nachfrage von Axel Heinzmann (Grüne Liste) noch nicht zu klären. Geplant und auch entsprechend im Bebauungsplan erwähnt seien sie aber, denn – das erfasste Heinzmann durchaus richtig: "Tote Vögel vor dem Eingang machen sich ja auch für Aldi nicht so gut."