Die Räte aller Rottweiler Teilorte treffen sich in der Doppelsporthalle. Entschieden wird über die Vergaberichtlinien von städtischen Wohnbaugrundstücken. Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Ortschaftsräte debattieren über Vergabekriterien / Gemeinderat entscheidet am Mittwoch

Die Bauplätze in den neuen Wohngebieten sollen gerecht verteilt werden. Die Ortschaftsräte aller Teilorte trafen sich zur Beratung in der Doppelsporthalle. Die Chancen Auswärtiger wurden gestärkt.

Rottweil-Hausen. Nur ein Jahr, nachdem über die Kriterien der Bauplatzvergabe verhandelt worden war, lagen die Änderungen der Bauplatzvergaberichtlinien erneut zur Entscheidung vor.

Die Erfahrungen im Rottweiler Neubaugebiet "Spitalhöhe Quartier West" und ein Urteil des Verwaltungsgerichts habe die Stadtverwaltung dazu bewogen, die Vergaberichtlinien erneut zu betrachten und entsprechend anzupassen, erläuterte Bürgermeister Christian Ruf. Das Ziel der "100-prozentigen Gerechtigkeit" könne aus seiner Sicht auch mit den Änderungsvorschlägen "heute und in Zukunft nicht erreicht werden". Gerade bei hohen Nachfragen, wie sie derzeit vorliegen, werde es immer eine Frage der Abwägung bleiben müssen.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen sei aber "eine möglichst gerechte Verteilung der Bauplätze" angestrebt worden, die gemäß der Vorgaben des Verwaltungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der nachvollziehbaren Transparenz getroffen wurden. Etwa zum Hinweis, dass für Bewerber ohne Internetzugang die Möglichkeit bestehen müsse, seine Bewerbung auch in Papierform einzureichen.

25 Jahre Zwangspause

Neben den unstrittigen Änderungen beispielsweise zur Privilegierung von engagierten Vereinsmitgliedern, beanstandeten die Räte, die mit blauen Überziehschuhen und frisch getestet den Ausführungen folgten, vor allem zwei Punkte. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, Bauinteressenten, die innerhalb der letzten 15 Jahre ein unbebautes Grundstück von der Stadt Rottweil erworben haben, von der erneuten Antragsberechtigung auszuschließen. Für die Räte zu wenig. Mindestens 20 Jahre müssten dazwischenliegen, wurde gefordert. Nach kurzer Diskussion einigte sich die Runde sogar auf 25 Jahre.

Deutlich zu weit ging den Räten hingegen der Änderungsvorschlag zum ehemaligen Hauptwohnsitz im Teilort. Bislang wurde ein Bewerber priorisiert, der sein Hauptwohnsitz die vergangenen 15 Jahre im Teilort innehatte. Mithin konnten etwa auch Studenten, die in den letzten sechs Jahren den Hauptwohnsitz im Studienort angaben, immer noch mit einer Priorisierung rechnen, wenn sie zuvor im Ort gewohnt hatten.

Die künftige Regelung hingegen deckle die Priorisierung bei fünf Jahren, so Ruf. Die Beispielstudenten fielen diesbezüglich also aus der Priorisierung raus. Zum Unwillen der Räte. "Bei der Ausweisung von Baugebieten war es unser eigentliches Interesse, den Bauwilligen aus dem Ort eine Chance auf ein Baugebiet zu schaffen", wurde Hans Maier, Ortschaftsrat aus Göllsdorf, deutlich und sprach damit nicht nur den Räten aus der Seele.

Chancengleichheit wichtig

Ruf antwortete: "Das ist auch das, was wir wollten", verwies er auf die bislang geltenden 15 Jahre. "Aber es kommt nicht darauf an, was wir wollen, sondern was rechtlich zulässig ist". Bei seiner Entscheidung habe sich das Gericht auf die Chancengleichheit berufen. Und die sei bei den derzeitigen Kriterien nicht gegeben: "Belassen wir es bei 15 Jahren, hat kein Auswärtiger die Aussicht auf einen Bauplatz", so Ruf.

Nach einer fünfminütigen Bedenkzeit folgte die Abstimmung. Den Änderungen wurde mehrheitlich befürwortet. Jeweils eine Gegenstimme kam aus Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen und Neukirch. Die letzte Entscheidung über die Vergabekriterien trifft der Gemeinderat, der am Mittwoch zusammentrifft.