Vor dem Gerichtsgebäude wartet der Gefangenen-Transporter. Foto: Ungureanu

Junge Männer bleiben in Haft – das Hechinger Landgericht sieht auch in der Berufungsverhandlung ihre Schuld als erwiesen an. Gruppe soll bundesweit agiert haben.

Auf der Anklagebank sitzen zwei junge Moldauer: ein 19-Jähriger und ein 25-Jähriger. Sie schweigen. Angaben zu den Taten, die ihnen vorgeworfen werden, wollen sie nicht machen. Sie sollen sich am 22. September 2022 mit drei weiteren jungen Moldauern verabredet haben, hochwertige Baumaschinen aus dem Balinger „Bauhaus“ zu klauen.

Seit jenem Tag sitzen sie in Haft, vom Hechinger Landgericht wurden sie zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie hatten Rechtsmittel eingelegt, waren in Berufung gegangen.

Die fünf Männer sind direkt aufgefallen

Was an jenem 22. September geschehen war, wurde klar, als drei Zeugen den Tag Revue passieren ließen. Die fünf Männer seien ihr aufgefallen, sagte die stellvertretende Marktleiterin, weil sie sich auffällig verhalten hätten: Sie seien in zwei Zweier-Grüppchen mit jeweils einem Einkaufswagen losgezogen, hätten hochwertige Maschinen eingeladen und diese dann, wohl um zu kaschieren, was im Wagen lag, mit zwei Arbeitsjacken zugedeckt.

Mit einem vollen Wagen seien sie in den Außenbereich, bei den Bauhaus-Mitarbeitern als „Stadtgarten“ bekannt, gefahren, hätten die Maschinen dann am Zaun zur B463 versteckt, zwischen Blumentöpfen und Gartenstühlen, wohl, um sie nachts abzuholen. Mit dem leeren Wagen kam „Gruppe eins“ in den Markt zurück.

Der Marktleiter erteilte damals Hausverbot

Der Wagen der „Gruppe zwei“ sei, so die Anklage, bereits „auffällig präpariert“ gewesen, um beladen zu werden – mit einem Umzugskarton, den die beiden jungen Männer geöffnet in den Wagen gestellt hatten – laut dem damaligen Marktleiter, der als Zeuge aussagte, eine beliebte Masche bei Ladendieben, um Hochwertiges vor den neugierigen Blicken des Personals zu verbergen.

Der Marktleiter erteilte, wohl voreilig, wie er sagte, den beiden Männern aus „Gruppe eins“ ein Hausverbot, das er mit Hilfe von ein paar Mitarbeitern auch durchsetzte – und rief die Polizei, die auch prompt kam.

Handyfotos der Polizei überführen Verdächtige

Die beiden Männer, die der Marktleiter hinausgeworfen hatte, machten sich beim Eintreffen der Polizei aus dem Staub, genau wie der fünfte Mann, der offenbar allein im Laden unterwegs gewesen war.

Die beiden jungen Männer, die ihre Absichten wohl noch nicht in die Tat umgesetzt hatten, wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen. Nur einer von ihnen hatte Papiere und außer seinem Handy einen geringen Geldbetrag dabei.

Rein zufällig seien sie in den Baumarkt gekommen, beteuerten die beiden Angeklagten. Mit den anderen Männern hätten sie nichts zu tun gehabt, würden sie nicht kennen. Die Handyfotos, die der 34-jährige Balinger Hauptkommissar dem Gericht neben einer umfangreichen Ermittlungsakte vorlegte, bewiesen das Gegenteil.

Das Gericht verhängt Haftstrafen von jeweils zehn Monaten ohne Bewährung

Man kannte einander wohl. Und laut Handyprofil stellte sich auch heraus, dass man gemeinsam Baumärkte in ganz Deutschland ausbaldowert hatte. Laut Internet hatte ein weiterer Moldauer, der in Deutschland gemeldet ist, über längere Zeit hochwertige Baumaschinen bei Ebay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten – weit unter deren Wert.

Man habe keine Beweise dafür, dass die beiden Angeklagten an der Tat beteiligt gewesen seien, argumentierten die drei Verteidiger, die auf Freispruch plädierten. Der vier Meter hohe Zaun könne mit schweren Baumaschinen nicht „einfach so“ überwunden werden.

Dass das für Übeltäter nicht besonders schwer ist, zeigte sich keine 15 Tage nach jenem 22. September: Der Zaun wurde von Unbekannten bei Nacht mit einer Flex aufgeschnitten und provisorisch wieder befestigt. Genau richtig, um etwas abzuholen, was man tagsüber zwischen Blumentöpfen und Gartenmöbeln verstecken konnte.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer, die Haftstrafe aufrechtzuerhalten. Auf den Vorwurf des „schweren bandenmäßigen Diebstahls“ verzichtete er jedoch. Das Gericht verhängte Haftstrafen von jeweils zehn Monaten ohne Bewährung; die Revisionskosten tragen die Angeklagten. „Lassen Sie von solchen Sachen künftig die Finger“, mahnte der Vorsitzende Richter am Ende.