Im oftmals beliebten „beschleunigten Verfahren“ nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches erfolgten viele Planungen. Auch Wildberg hat sich dieses Verfahren beim neuen Baugebiet „Sonnenrain“ zunutze gemacht. Dieses sei nun durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig und muss neu geprüft werden.
Mit dem Bebauungsplan „Sonnenrain“ soll neues Bauland in der Wildberger Kernstadt geschaffen werden. Die Bauleitplanung muss jetzt aber in Sachen Umweltauswirkungen nochmals auf den Prüfstand.