Ein neues Baugebiet soll in Haslach entstehen. Der Weg dahin gestaltet sich schwieriger als gedacht. Foto: Kleinberger

Schlechte Neuigkeiten für Häuslebauer: Wer im Haslacher „Brühl III“ bauen möchte, muss wahrscheinlich an die zwei Jahre länger warten als gedacht. Das erklärte Bürgermeister Philipp Saar in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend.

Eigentlich sollte es in der Haslacher Gemeinderatssitzung lediglich um die Anordnung der Baulandumlegung und die Bildung des Umlegungsausschusses für das Baugebiet „Brühl III“ gehen. Bürgermeister Philipp Saar hatte eingangs des Tagesordnungspunkts allerdings schlechte Nachrichten für Bauwillige: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Paragraph 13b des Baugesetzbuchs sei unvereinbar mit Unionsrecht, hat auch Auswirkungen auf „Brühl III“.

„Leider liegt uns noch keine Urteilsbegründung vor“, sagte Saar. Für das Baugebiet in Haslach könnte das Urteil schlimmstenfalls bedeuten, dass auch dort mit dem umfassenderen Umweltbericht gearbeitet werden müsse. Das sei aktuell noch nicht abzusehen. Da die Stadt das Projekt aber so schnell wie möglich umsetzen will, „hat das Regierungspräsidium den Kommunen geraten, in vorauseilendem Gehorsam in die größere Prüfung zu gehen“. Bedauerlich für die Bauwilligen: Laut Saar könnte das bedeuten, dass das ganze Verfahren sich zwei Jahre länger ziehe. „Ich bin nicht erfreut. Es gibt viele Familien und auch ältere Bauherren, die endlich loslegen möchten.“ Auch das Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen, ist angegriffen: „Es wird auch teurer werden, weil die Umweltprüfung Geld kostet“, sagte Saar. „Es ist ärgerlich, aber wir tun alles dafür, schnellstmöglich Wohnraum zu generieren.“

Seitens des Stadtbauamts bedauerte auch Lukas Weigold, das Urteil. Eigentlich sei das Projekt so weit vorangeschritten, dass es in die Aufstellung des Bebauungsplans hätte gehen können. Nun solle es aber um die Grundstücksangelegenheiten gehen.

Und da ist die Stadt durchaus auf einem guten Weg: Die meisten Verträge habe man bereits schließen können. „Wir sind froh und den Eigentümern dankbar“, sagte Weigold. Mit einem Eigentümer sei lange verhandelt worden – „wir haben es wenigstens geschafft, ein vereinbartes Umlegungsverfahren anzustreben“, informierte er. In der Sitzung solle es um den um Grundsatzbeschluss für die Bildung eines Ausschusses gehen, den es für ein solches Verfahren braucht.

Umlegungsverfahren mit Beschluss gestartet

Die vermessungstechnische Sachverständige Melanie Markstein informierte, dass das Umlegungsverfahren der Umsetzung des Bebauungsplans gelte. Die Umlegungsanordnung sei der formale Startschuss für das Verfahren, der aber keine Rechtswirkung nach außen habe. In den Unterlagen sei das Gebiet zwar bereits beschrieben, „aber nicht bindend und nicht parzellenscharf“. Es ginge nur darum, dass die betroffenen Eigentümer wissen, dass das Verfahren startet. „Wir sind bestrebt, dieses Verfahren im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer vorzunehmen und sind auf einem guten Weg“, sagte sie.

Die Anordnung der Baulandumlegung beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Der Ausschuss

Der Umlegungsausschuss besteht aus mindestens vier Gemeinderäten plus Stellvertretern und Bürgermeister Philipp Saar. Für die CDU ist Jochen Kammerer im Ausschuss, sein Stellvertreter ist Hermann Duffner. Martin Schaeffer und seine Stellvertreterin Sarah Weis sind für die Grünen dabei. Herbert Himmelsbach ist für die SPD Ausschussmitglied, sein Stellvertreter ist Armin Goldinger. Bei den Freien Wählern bringt sich Joachim Prinzbach im Ausschuss ein, sein Stellvertreter ist Ingo Dirhold.