Hinter den Häusern in der Zimmerner Hansjakobstraße darf nach Meinung des Landratsamtes in zweiter Reihe grundsätzlich gebaut werden. Der Gemeinderat hat einer Bauvoranfrage mit knapper Mehrheit sein Einvernehmen erteilt. Foto: Weisser

Der Zimmerner Gemeinderat will Bauen in der zweiten Reihe grundsätzlich ermöglichen – sofern dies gesetzlich zulässig ist. Aber mancher bleibt skeptisch.

Anwendung findet hier das Baugesetzbuch (Paragraf 34). Das dafür vorgesehene Areal sollte im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche enthalten sein.