Der Zimmerner Gemeinderat will Bauen in der zweiten Reihe grundsätzlich ermöglichen – sofern dies gesetzlich zulässig ist. Aber mancher bleibt skeptisch.
Anwendung findet hier das Baugesetzbuch (Paragraf 34). Das dafür vorgesehene Areal sollte im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche enthalten sein.