Vorne die Eyach, dahinter die Arkaden: So sieht der geplante Neubau im Modell aus. Den Widerspruch von Anwohner Stefan Burghard gegen die Baugenehmigung hat das Regierungspräsidium jetzt zurückgewiesen. Foto: Archiv

Nächste rechtliche Schlappe für Anwohner Burghard. Steidle sieht Position der Stadt und der Investoren gestärkt.

Balingen - Die Stadt Balingen hat in der rechtlichen Auseinandersetzung um die geplanten Eyach-Arkaden einen weiteren Etappensieg errungen. Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat den Widerspruch von Stefan Burghard gegen die Baugenehmigung zurückgewiesen.

Der schriftliche Widerspruchsbescheid ging den Beteiligten bereits in der vergangenen Woche zu, wie Baudezernent Ernst Steidle gestern unserer Zeitung bestätigte. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das im Juli Burghards Antrag auf aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für die Eyach-Arkaden abgelehnt hatte (wir berichteten), ist es für den Anwohner die zweite rechtliche Schlappe in seinem Bemühen, das auf dem Strasser-Gelände in Balingen geplante Handels-, Dienstleistungs- und Wohnzentrum zu verhindern.

Gegen den Bescheid ist jetzt Klage möglich

Burghard, der mit seiner Familie in der Straße Im Roßnägele wohnt, hatte in dem Widerspruch zum einen formuliert, dass der der Baugenehmigung zugrunde liegende Bebauungsplan nicht rechtsverbindlich sei. Dem widerspreche das RP eindeutig, so Baudezernent Steidle. Zudem machte Burghard geltend, dass er durch die geplanten Arkaden massiv beeinträchtigt und in seinen Rechten verletzt werde. Auch in diesen Punkten, so Steidle, bestätige das RP – wie schon zuvor das Verwaltungsgericht – die Position der Stadt: Es sei keine Rechtsverletzung ersichtlich, ebensowenig eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots. Die geplanten Arkaden veränderten in städtebaulicher Hinsicht das Grundstück Burghards sehr wohl, aber es handele sich nicht um eine "optisch erdrückende Wirkung". Der durch den Anlieferverkehr zu erwartende zusätzliche Lärm werde sich durch die vorgesehenen Lärmminderungsvorhaben im Rahmen der Richtwerte bewegen. Und was die freie Sicht auf die Innenstadt betreffe, so sei diese zwar bisher gegeben, aber "zu keinem Zeitpunkt rechtlich geschützt" gewesen.

Baudezernent Steidle sieht sich und die Stadt durch den Widerspruchsbescheid bestätigt: "Rechtlich ist in Sachen Baugenehmigung und Bebauungsplan Eyach-Arkaden alles korrekt gelaufen." Die Entscheidung des Regierungspräsidiums bedeute eine weitere Stärkung der rechtlichen Position der Stadt und der Investoren, der ActivGroup und der Balinger Wohnbaugenossenschaft. Die Stadt wolle sich nun zügig an die Abrissarbeiten machen, im September schon könnten die alten Strasser-Gebäude fallen, so Steidle.

Die rechtliche Auseinandersetzung ist derweil trotz der bisher zwei eindeutigen und in dieselbe Richtung weisenden Entscheidungen keineswegs beendet – vielmehr könnte sie demnächst erst so richtig losgehen: Gegen den Widerspruchsbescheid kann Stefan Burghard klagen. Dann würde nach den jetzt entschiedenen Vorab-Scharmützeln das Hauptsacheverfahren eröffnet.