Nach dem Zusammenstoß mit dem roten Kastenwagen (hinten) kam in diesem BMW ein 30-Jähriger im August 2017 ums Leben. Am Dienstag hat die Verhandlung des Falls vor dem Amtsgericht Balingen begonnen. Foto: Maier

Verhandlung vor Balinger Amtsgericht beginnt. 25-Jährigem wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Balingen - Nach dem tödlichen Unfall auf der Bundesstraße 27 zwischen Erzingen und Endingen im August 2017 hat am Dienstag die Verhandlung des Falls vor dem Amtsgericht Balingen begonnen. Ein Urteil gibt es noch nicht, dieses wird Richterin Gekeler wohl am 27. März treffen.

Dem 25-jährigen Angeklagten wird fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen; er selbst gibt an, keine Erinnerung an den Unfallhergang zu haben. Gegen den Strafbefehl der eine neunmonatige Freiheitsstraße auf Bewährung, den Führerscheinentzug für ein Jahr sowie eine Geldauflage von 4000 Euro vorsah, legte er Einspruch ein. Laut seinem Anwalt soll erreicht werden, dass der Vorwurf der grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise abgemildert wird.

Genau das aber scheint nach den Aussagen mehrerer Zeugen sowie eines Sachverständigen wenig Aussicht auf Erfolg zu haben: Der junge Mann war demnach am frühen Morgen des 16. August recht flott in Richtung Balingen unterwegs und überholte – trotz Verbots – zwischen Erzingen und Endingen ein Auto und einen Lastwagen. Der Autofahrer gab vor Gericht an, von dem roten Kastenwagen, mit dem der 25-Jährige unterwegs war, bereits davor bedrängelt worden zu sein. In einem Rutsch wollte der Angeklagte dann einen weiteren Lkw hinter sich lassen, als ihm wenige hundert Meter vor Endingen – wegen der dortigen Kuppe schwer einsehbar – der Wagen mit einem 30-Jährigen am Steuer entgegenkam.

Laut Gutachter waren beide Fahrzeuge mit etwa 90 bis 100 Stundenkilometern unterwegs. Fatalerweise wichen beide Fahrer in dieselbe Richtung aus und stießen auf der Wiese neben der Straße frontal aufeinander. Der 30-Jährige starb noch an der Unfallstelle, der 25-Jährige kam mit Verletzungen ins Krankenhaus, die bis heute nicht komplett kuriert sind. Zudem befindet er sich in psychologischer Behandlung; der Arzt diagnostizierte eine posttraumatische Belastungsstörung.

Um zu klären, ob der Angeklagte am Morgen des Unfalls möglicherweise in Zeitdruck war – er musste in den Großraum Stuttgart zur Arbeit – werden am nächsten Verhandlungstag, 27. März, 10 Uhr, seine Vorgesetzten als Zeugen gehört.