Immer im Blick: Eine 49-Jährige stellt dem Dozenten einer Balinger Bildungseinrichtung nach. Nun soll ein Gutachter laut Beschluss des Amtsgerichts klären, ob die Frau überhaupt überblickt, was sie dadurch anrichtet. Foto: Büttner

Fortbildung nicht bestanden: 49-Jährige stellt Dozent nach. Amtsgericht ordnet psychiatrische Begutachtung an.

Balingen - Ein Annäherungsverbot? Blieb ohne Wirkung. Strafanzeigen? Verpufften ebenso. Nun soll ein psychiatrischer Gutachter auf Anordnung des Balinger Amtsgerichts klären, ob eine 49-jährige Frau aus einer Kreisgemeinde überhaupt überblickt, was sie mit ihrem Verhalten einem 60-jährigen Mann und dessen Familie antut.

Den entsprechenden Beschluss hat Richterin Kurz am Montag nach einer kurzen Verhandlung gefasst. Die 49-Jährige soll sich im Vinzenz-von-Paul-Hospital untersuchen lassen.

In der Verhandlung ging es um einen eher untypischen Fall von Nachstellung und Belästigung: Täterin und Opfer sind nicht durch persönliche Bande verbunden, sondern allein aufgrund einer beruflichen Fortbildung bekannt. Die Frau wollte sich an der Bildungseinrichtung in Balingen zur Bürokauffrau umschulen lassen. Die Prüfung im Jahr 2013 schaffte sie nicht. Zudem verpasste sie die Frist, innerhalb derer eine Wiederholung möglich gewesen wäre. In der Folge stellte sie dem Dozenten zunächst an dessen Arbeitsstelle, seit Sommer 2017 auch an dessen Privatadresse nach, trotz eines vom Amtsgericht Hechingen erlassenen Annäherungsverbots. Mit erheblichen Folgen.

Frau steht bei Dozenten vor Tür

Die Frau habe sich in seinen Unterricht gesetzt, mehrmals sei sie deswegen von der Polizei aus den Räumen der Bildungseinrichtung entfernt worden, sagte der 60-Jährige vor Gericht. Ein Hausverbot brachte nichts. Die Vorfälle an seiner Arbeitsstelle hätten für ihn negative berufliche Konsequenzen nach sich gezogen; einen Kurs habe er abgeben müssen.

Die Beeinträchtigungen in seinem privaten Umfeld waren dagegen noch schlimmer: Nachdem die Frau seine Anschrift in Erfahrung gebracht hatte, sei sie fast täglich dort aufgetaucht, habe am Haus geklingelt und dadurch ihn und seine Familie belästigt. Der Mann erzählte von einem Vorfall, als seine Tochter abends gegen 22.30 Uhr aus dem Haus ging und ins Auto einsteigen wollte – und die 49-Jährige hinter diesem Wagen geparkt hatte. "Es ist beängstigend, wir fühlen uns verfolgt", sagte der 60-Jährige, der angab, wegen der Nachstellungen mittlerweile unter Schlafstörungen zu leiden.

Knapp zwei Dutzend Mal habe er die Frau wegen der Nachstellungen bei ihm Zuhause mittlerweile bei der Polizei angezeigt, in einem Fall gar wegen Körperverletzung – sie hatte ihn festgehalten und verletzt. Dies alles indes ohne jeden Erfolg und ohne dass die Frau von ihrem Verhalten abgelassen hätte, sagte der Mann vor Gericht. Erst in der vergangenen Woche sei die 49-Jährige erneut vor seinem Haus aufgetaucht. "Sie erkennt offensichtlich nicht, dass sie etwas falsch macht."

Stalkerin droht Gefängnis

Auch in der Bildungseinrichtung habe man Gespräche mit ihr geführt – vergeblich: "Das dringt nicht zu ihr durch." Diesen Eindruck hinterließ die 49-Jährige auch vor Gericht, sodass Richterin Kurz konstatierte, dass man mit Mitteln des Strafrechts wohl vorerst nicht weiterkomme.

Nach dem Beschluss, sie psychiatrisch untersuchen zu lassen, gab Richterin Kurz der Frau den dringenden Rat mit auf den Weg, den 60-Jährigen nun endlich in Ruhe zu lassen – sonst drohe ihr gewaltiger Ärger: "Wenn Sie nicht aufhören, landen Sie im Gefängnis."