Ein Paar küsst sich. Ein heute 25-Jähriger, der eine Beziehung mit einer 13-Jährigen hatte, ist nun wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt worden. Foto: Maier

Trotz Einverständnis der Eltern: Beziehung zwischen 23-Jährigem und zehn Jahre jüngerem Mädchen verboten.

Balingen - Fast zwei Jahre waren sie ein Paar. Die Familien wussten davon, insbesondere diejenige des Mädchens. Einspruch legte niemand ein, der Altersunterschied – sie damals 13 Jahre alt, er 23 – erschien niemandem ein Problem zu sein. Der Gesetzgeber aber sieht es anders – und deswegen ist am Mittwoch der heute 25-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Wührl ging indes, wie auch Staatsanwalt Beiter und Verteidiger Winkelmann, aufgrund der Umstände von einem minderschweren Fall aus.

Drei Fälle von Geschlechtsverkehr mit der damals 13-Jährigen wurden dem heute 25-Jährigen vorgeworfen. Das räumte der junge Mann unumwunden ein und machte so die Aussage der heute 15-Jährigen entbehrlich. Die beiden hatten sich 2015 kennen- und liebengelernt, trotz des Altersunterschieds von zehn Jahren. Er war damals auf Wohnungssuche in Frommern, sie lebte mit der Familie in Weilstetten. Sie hätten verhütet, mit Kondomen, ein Mal aber nicht – und sich gedacht: wird schon nichts passieren. Es kam anders: Das Mädchen wurde schwanger. Sie beide seien damit überfordert gewesen, hätten das Kind aber eigentlich gerne behalten, sagte der 25-Jährige vor Gericht. Auf Druck der Mutter, so der Angeklagte, habe es aber eine Abtreibung gegeben. Für kurze Zeit habe danach Funkstille zwischen ihm und dem Mädchen geherrscht, ehe sie sich wieder annäherten. Heute seien sie wieder ein Paar.

"Das Gesetz ist konsequent – Kinder sollen geschützt werden", sagte Staatsanwalt Beiter. Das Gesetz sieht für jede Einzeltat – also jeden Geschlechtsverkehr – eine Mindesstrafe von zwei Jahren vor; in minderschweren Fällen von einem Jahr. Aufgrund der Strafrechts-Arithmetik ergab das eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wobei zwei Monate aufgrund der langen Verfahrensdauer als verbüßt gelten: Die Taten geschahen im Sommer 2015, ein Jahr später wurden sie angeklagt. Noch einmal fast zwei Jahre dauerte es, bis die Verhandlung begann.

Neben der Bewährungsstrafe ordnete Amtsrichter Wührl an, dem 25-Jährigen einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Dieser soll ihm dabei behilflich sein, sein Leben, insbesondere seine berufliche Situation auf die Reihe zu bekommen. Der junge Mann, der aus dem Raum Tübingen stammt und in Reutlingen lebt, hatte eine Ausbildung begonnen, war aber durch die Prüfung gerasselt, ist nun arbeitssuchend, lebt von Hartz IV und damit etwas mehr als 400 Euro im Monat. Der Bewährungshelfer sei als "Hilfestellung" gedacht, sagte Staatsanwalt Beiter in Richtung des Angeklagten: "Sie sind 25 Jahre alt und stehen voll im Saft – warum haben Sie keine Arbeit?" Darum solle er sich dringend bemühen, so Beiter weiter: Weiter mit Hartz IV sei keine Perspektive, ein schönes Leben sei damit nicht drin, auch die Beziehung werde damit auf Dauer nicht funktionieren.