Gefährlich: Fällt jemand auf diesem Gehweg in der Hermann-Rommel-Straße hin, ist der Eigentümer haftbar. Hausbesitzer sind verpflichtet, im Winter vor ihren Häusern zu räumen. Foto: Stock

Gehweg nicht geräumt bedeutet Ärger. Aber wer ist für Hermann-Rommel-Straße 19 zuständig?

Balingen - Wer den Gehweg nicht räumt, bekommt Ärger. Normalerweise. Aber wer ist eigentlich für den Bereich in der Hermann-Rommel-Straße 19 zuständig? Die Straße vor dem Grundstück ist weder von Eis noch Schnee befreit.

"Hier liegt der Fall etwas komplizierter", sagt Brigitte Witzemann vom Amt für öffentliche Ordnung. Vor kurzem erst wurde dort das staatliche Forstamt abgerissen und das Grundstück verkauft. "An wen, müssen wir nun herausfinden", so Witzemann. Sie werde jemanden vom Vollzugsdienst beauftragen, der sich der Sache annimmt und den Verantwortlichen auffordert, den Gehweg ordnungsgemäß zu räumen.

Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit

Werde dieser weiter nicht aktiv, "überlegen wir, ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten". Dann sei mit einem Bußgeld zu rechnen. Auch wenn der Grundstücksbesitzer weiter weg wohne, entbinde ihn das nicht von seinen Pflichten. Wer als Eigentümer nicht in der Lage ist, den Winterdienst vor seiner Tür zu leisten, könne einen professionellen Dienst beauftragen, macht Witzemann klar.

So etwas wie Räumdienststreifen gebe es in Balingen nicht. Mitarbeiter sähen beim Durchfahren oder -laufen der Stadt, wo geräumt werden müsse. Und dann gäbe es ja noch die Hinweise von Bewohnern. "In der Regel weiß aber jeder Hauseigentümer, dass er verantwortlich ist", meint Witzemann.