Behäbig und mittlerweile auch prominent: Sau Wuse vom Wannental. Foto: Ungureanu

Landrat Pauli rechtfertigt Vorgehen in Sachen Wuse. "Kritik ist durchaus nachvollziehbar".

Balingen - Sie war wiederholt in der Presse, Rundfunk und Fernsehen haben berichtet: Das Schicksal der Sau Wuse vom Wannental bewegt die Gemüter. Landrat Günther-Martin Pauli macht deutlich: "Die Landkreisverwaltung ist nicht Gesetzgeber und kann die Kritik an der Überregulierung durchaus nachvollziehen."

Im Fall des Hängebauchschweins aus dem Wannental sei dem Halter mehrfach Unterstützung angeboten worden, sowohl zur Unterbringung des Hängebauchschweins als auch für weitere Hängebauchschweine, die Gesellschaft leisten könnten, betont Landrat Pauli in einer Mitteilung des Landratsamts. Er bedauere gleichzeitig auch die zum Teil unsachlichen und beleidigenden Schreiben, die das Landratsamt erhalten habe.

Zum Wohl von Mensch und Tier sei das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Einhaltung von Tierschutz- und Tierseuchengesetz zu überwachen. Im Fall des Betriebs Schühle vom Wannental sei vor diesem Hintergrund lediglich ein Bericht erfolgt, der das dort lebende Hängebauchschwein betreffe. Dieser Mängelbericht habe bislang keine rechtlichen Konsequenzen oder veterinärrechtlichen Maßnahmen zur Folge. Er zeige lediglich Defizite und mögliche Risiken in der Tierhaltung auf, die der Tierhalter beseitigen solle.

Der Gesetzgeber sehe aus zwei Gründen Handlungsbedarf: Zum einen sehe das Tierschutzgesetz vor, dass sozial lebende Tiere, zu denen in besonderem Maße Schweine gehörten, ein Anrecht auf einen Sozialpartner der gleichen Art hätten. Da der Sozialkontakt bei Schweinen ein dringendes Grundbedürfnisse sei, könne es vorkommen, dass freilebende Schweine – insbesondere wenn Artgenossen gleicher Rasse fehlten – Kontakt zu in der Nähe lebenden Wildschweinen suchen. Eben dieser mögliche Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen berge Risiken, die weitreichende Gefahren gemäß Tierseuchenrecht – nicht nur für das betroffene Tier – nach sich ziehen könnten. Untersuchungen von Schweinepestseuchenzügen in jüngerer Vergangenheit belegten, dass die Übertragung der Krankheit immer wieder von Wildschwein- auf Hausschweinebestände erfolge.

Wie mehrfach berichtet, fühlt sich Landwirt Heinz Schühle durch die EU-Vorgaben gegängelt und will Sau Wuse und die anderen Tiere von seinem Hof nach und nach abgeben.