"Mann Roland" versuchte immer wieder, Richterin und Staatsanwältin in rechtstheoretische Diskussionen darüber zu verwickeln, ob das Unterhaltspflichtgesetz überhaupt grundgesetzkonform sei. Es blieb beim Versuch: Ruhig und sachlich führte Goßger das Verfahren.
Nach seinen mitunter kruden, rechtstheoretischen Ausführungen blickte der Angeklagte immer wieder zu Bekannten und Angehörigen, die als Zuschauer die Verhandlung verfolgten, und grinste ihnen zu als wolle er ihnen bedeuten: Seht her! Dem Unrechtsstaat wieder eins ausgewischt!"
Rechtsstaat spaßfrei
Der Rechtsstaat zeigte sich jedoch recht spaßfrei: Der Mann wurde unter massiven Sicherheitsvorkehrungen vorgeführt, gefesselt an Händen und Füßen. Mehrere Beamte bezogen im Gerichtssaal Posten.
Vergeblich machte der Angeklagte geltend, dass die Ermittlungen zu seinem Einkommen, das er auf dem Finanzdienstmarkt erzielte, fehlerhaft geführt worden seien, weil Ausgaben dabei unberücksichtigt geblieben seien. Dies wies der damalige Ermittler des Balinger Polizeireviers entschieden zurück. Der Beamte verwies darauf, dass sich die Untersuchungen auch wegen der mitunter mangelnden Kooperationsbereitschaft der Geschäftspartner des Angeklagten deutlich schwieriger als notwendig gestaltet hätten. Teilweise habe er das Gefühl gehabt, in einem "Grau-Finanzmarkt" zu stochern.
Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Jahr 2014. Vier Jahre lang konnte sie ihm jedoch nicht zugestellt werden. Erst nachdem er im Oktober auch wegen anderer Delikte in Haft genommen worden war, lag eine ladungsfähige Adresse vor.
Seine Überzeugungen hatten "Mann Roland" in den vergangenen Jahren regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt gebracht. In elf Fällen wurde er seit 1998 von Amtsgerichten in Balingen, Albstadt, Reutlingen, Tübingen, Nagold und Oberndorf am Neckar verurteilt oder es ergingen Strafbefehle – unter anderem wegen Betrugs, versuchter Nötigung, Beleidigung und übler Nachrede sowie Steuerhinterziehung.
Die nun erfolgte Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung dürfte derweil nicht sein letzter Kontakt mit der Justiz bleiben: Weil er für seine beiden Kinder nicht zahlte, gewährte das Jugendamt des Zollernalbkreises sogenannte Unterhaltsvorschusszahlungen. Das Geld will der Landkreis von dem Mann zurück, nun umso mehr, da gerichtlich festgestellt ist, dass er hätte zahlen können. Ohne Händel und Rabatz aber wird diese Forderung wohl nicht zu vollstrecken sein.
Kommentare
Artikel kommentieren
KommentarregelnUm Artikel kommentieren zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Sie müssen dabei Ihren Namen sowie eine gültige E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht) angeben. Bei Abgabe Ihrer Kommentare wird Ihr Name angezeigt. Alternativ können Sie sich mit Ihrem Facebook-Account anmelden.