Vergleich mit dem Modell "Schnellbahn" zeigt: Der Zollernalbkreis hätte damit eher Nachteile

Von Gert Ungureanu

Zollernalbkreis. Eine Schnellbahn anstatt der Regionalstadtbahn würde für den Landkreis keine Vorteile bringen. Im Gegenteil. Das geht aus einem Bericht des Kreisverkehrsamts hervor, der dem Ausschuss für Umwelt und Technik am Montag, 17 Uhr, in öffentlicher Sitzung im Landratsamt vorgelegt wird.

Der Hintergrund: An der Elektrifizierung der Zollernalbbahn führt kein Weg vorbei. Denn nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 dürfen im Stuttgarter Bahnhof keine Dieselzüge mehr einfahren. Dadurch wäre der Zollernalbkreis angehängt, sprich, die Fahrgäste, die in die Landeshauptstadt gelangen wollen, müssten in Tübingen umsteigen. Die Lösung: eine Regionalstadtbahn für die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb, die über GVFG-Mittel finanziert werden könnte. Das Kürzel GVFG steht für "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz", das Geld kommt vom Bund.

Regionalstadtbahn bedeutet, dass spezielle Züge eingesetzt werden können, die innerorts als Straßenbahn, außerorts als Schnellbahn verkehren. Entsprechend viele Haltestellen kämen neu hinzu, die Strecke müsste abschnittsweise zweigleisig ausgebaut werden. Es geht also um viel Geld. Darum wurde die Gesamtmaßnahme in mehrere Module aufgeteilt. Pech, wenn man erst in Modul 2 zum Zug kommen soll. Und das ist bei der Zollernalbbahn der Fall: Ammertal- und Ermstalbahn haben in Modul 1 den Vorrang. Dem Zollernalbkreis, der die Vorplanung aus eigenen Mitteln finanziert hat, bleibt nicht mehr viel Zeit: Das GVFG-Förderprogramm läuft 2019 aus, die Chancen sind gut, dass man außen vor bleibt.

Schön und gut, aber brauchen wir im Zollernalbkreis teure Züge, die wahlweise auch innerorts als Straßenbahnen verkehren können? In Hechingen, Balingen und Albstadt eher nicht. Wäre es daher nicht günstiger, statt der teuren Züge eine "normale" Schnellbahn einzusetzen? So die Überlegung des SPD-Fraktionsvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Hans-Martin Haller, der in seiner Haushaltsrede darum bat, zwischen Stadtbahn und Schnellbahnvariante abzuwägen und dabei Fördermöglichkeiten und Investitionskosten, Finanzierung des betrieblichen Abmangels und Betriebskosten insgesamt zu vergleichen.

Dazu teilt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit: In puncto Fördermodus und Finanzierungsprogramm gebe es keine Unterschiede, daher würde der Landkreis auch nicht schneller ans Geld kommen. Allerdings müsste der Nutzen-Kosten-Index (NKI) neu kalkuliert werden, der im Fall einer Regionalstadtbahn mit 1,87 sehr gut sei. S-Bahn bedeute: weniger Haltestellen, weniger Fahrgäste, schlechterer NKI. Ergo: Ein reiner S-Bahn-Betrieb wäre eher teurer. Darüber hinaus werde für die Zollernalbbahn sowieso mit "Vollbahnfahrzeugen" geplant; Stadtbahnfahrzeuge seien nur für die Reutlinger und Tübinger Innenstadt vorgesehen.

Der Landkreis habe seine Hausaufgaben in vollem Umfang erledigt, teilt das Ministerium mit: Das Projekt Zollernalbbahn sei im Rahmen der Regionalstadtbahn "voll auf Stand"; auch die Elektrifizierung sei für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet.