Auf diesem Abschnitt der Bundesstraße 463 passierte der tödliche Unfall im November 2016, das Landgericht Hechingen bestätigte am Montag die Verurteilung eines jungen Mannes wegen fahrlässiger Tötung. Auf der unfallträchtigen Strecke hat sich seitdem etwas getan: Zwischen der Bundesstraße und dem daneben verlaufenden Radweg wurden Schutzplanken angebracht. Foto: Archiv

Richter: "Ihr Fehler führte zu dem Unfall". Landgericht bestätigt Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.

Balingen/Hechingen - Das Hechinger Landgericht hat das Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus Albstadt bestätigt. Er hatte im November 2016 bei Balingen einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben gekommen war.

Vom Amtsgericht Balingen war der Mann im April 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. Doch auch das Landgericht blieb bei der Einschätzung der ersten Instanz: Ein Fahrfehler mit hoher Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn war demnach der Grund für den tödlichen Unfall auf der Bundesstraße 463 zwischen der Auffahrt Frommern und der Abfahrt Weilstetten.

Der 29-Jährige kam deshalb, so das Gericht am Montag, mit seinem PS-starken Golf auf die Gegenfahrbahn und stieß mit dem Chevrolet einer 57-jährigen Albstädterin zusammen. Die Frau starb noch am selben Tag im Krankenhaus, fünf weitere Autofahrer wurden bei dem Massenunfall verletzt.

29-Jähriger quittiert das Urteil am Montag mit einem Kopfschütteln

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Volker Schwarz zeigte sich am Montag überzeugt davon, dass den jungen Mann die Schuld trifft. "Sie müssen damit leben, dass Ihr Fehler zu dem Unfall geführt hat. Ein Mensch ist aus dem Leben gerissen worden", fand Richter Schwarz in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte.

Er verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, die auf zwei Jahre ausgesetzt sind. Zudem muss der Mann 4000 Euro an den Verein für Bewährungshilfe zahlen.

Der Verteidiger des Mannes hatte auf Freispruch plädiert, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein anderes Auto den 29-Jährigen auf die Gegenfahrbahn gestoßen habe. Entgegenlautende Ergebnisse des Gutachtens eines Kfz-Sachverständigens stellte der Verteidiger in Frage. "In meinen Augen ist es nicht ausgeschlossen, dass noch ein anderes Fahrzeug involviert war", sagte er, "obwohl keine dahingehenden Spuren an den Unfallfahrzeugen festgestellt wurden".

"Es gab keinen Anstoß", stellte hingegen die Staatsanwältin in ihrer Ausführung dar und setzte hinzu: "Ich bin der Überzeugung, dass der Angeklagte den Punkt gesetzt hat, dass es zu diesem schwersten Verkehrsunfall gekommen ist."

Der 29-Jährige quittierte das Urteil mit Kopfschütteln. "Sie kennen mich überhaupt nicht", sagte er in Richtung der Staatsanwältin und des Nebenklägers, der die Familie der bei dem Unfall ums Leben gekommenen Frau vertrat. "Ich bin ein ganz ruhiger Typ. Ich weiß wie man Auto fährt, ich war Fahrer meines Kommandanten. Mir ist das hier alles zu viel", waren seine Schlussworte.

Der Mann war bis Dezember 2018 Zeitsoldat bei der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt. Sein Vertrag hätte eigentlich verlängert werden sollen, wurde jedoch aufgrund der Gerichtsverhandlung auf Eis gelegt. Auch seine alternativen Berufswünsche bei der Polizei oder beim Zoll haben sich mit der Verurteilung zerschlagen. Sein Rechtsanwalt ließ es nach Sitzungsende gegenüber dem Schwarzwälder Boten noch offen, ob das Urteil in die nächste Instanz gezogen werden soll.