Der Prozess sollte bereits im November 2017 starten, musste aber vertagt werden. (Symbolfoto) Foto: Maier

Frau stürzt bei Unglück von Fastnachtswagen. Im November 2017 Befangenheitsantrag gegen Richterin.

Balingen/Geislingen - Nach einem tödlichen Unfall mit einem Fastnachtswagen 2016 in Geislingen auf der Schwäbischen Alb stehen von Dienstag an zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Bei dem Unglück am 31. Januar 2016 war eine 32 Jahre alte Frau von einem Fastnachtswagen gestürzt, von einem Rad überrollt und tödlich verletzt worden. Angeklagt sind Fahrer und Halter des Wagens. An dem zum Schiff umgebauten Anhänger, der von einem Traktor gezogen wurde, hatte sich laut damaligen Polizeiangaben ein Teil der Verkleidung gelöst, wodurch die 32-Jährige den Halt verlor.

Der Prozess sollte bereits im November 2017 starten, musste aber vertagt werden. Der Verteidiger des angeklagten Fahrers stellte damals erfolgreich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, weil sie sich vorab in einem Zeitungsartikel zur Schuldfrage geäußert haben soll. "Das kommt einer Vorverurteilung gleich", sagte der Verteidiger. Die Richterin wies damals den Vorwurf zurück und sagte, sie sei falsch zitiert worden. Den Männern droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.