Ein Balinger hat seinen Unmut darüber in Worte gefasst, dass kurz vor dem ausgeschilderten Schulbereich eine Plakatwand für Bierkonsum wirbt. Foto: Schnurr Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gewerbefreiheit gilt auch in der Mozartstraße

Balingen (wus). An der Einmündung der Neige in die Mozartstraße in Balingen steht eine Plakatwand, auf der für eine Biermarke geworben wird. Ein Unbekannter hat darauf gesprüht "Keine Drogenwerbung an Schulwegen".

Tatsächlich kommen an dieser Stelle viele Kinder vorüber, die zum Schulzentrum Längenfeld unterwegs sind. Gemeinderat Alexander Maute wollte im Verwaltungsausschuss daher wissen, ob es städtische Richtlinien gebe, wofür auf den Tafeln geworben werden dürfe.

Der Baudezernent Michael Wagner erklärte zum konkreten Fall: "Der Gesetzgeber lässt das zu." Es gelte die Gewerbefreiheit, also sei auch die Alkoholwerbung zulässig. Einflussmöglichkeiten habe die Stadt ohnehin nur bei Werbetafeln auf öffentlichen Grundstücken. Werbung auf privaten Flächen habe man nicht in der Hand.

Allerdings: Die angesprochene Werbetafel steht auf städtischem Grund. Laut Wagner läuft der Rahmenvertrag für diese in absehbarer Zeit aus und soll dann neu verhandelt werden.