Der Wildberger Bahnhof wurde errichtet kurz bevor 1872 die Bahnstrecke in Betrieb ging. Foto: Geisel

Im Rahmen der Neugestaltung des "Zentrums Unterstadt" will Wildberg auch das Bahnhofsumfeld ins Auge fassen. Dafür wurde ein Investorenauswahlverfahren für den Umbau des Bahnhofsgebäudes sowie Neubau eines Anbaus gestartet. Mitte November soll die Angebotsphase beginnen.

Wildberg - Gegenstand der Maßnahme sind das ehemalige Bahnhofsgebäude sowie die angrenzende Pilsstube, beides im Besitz der Stadt. Für die Entwicklung beider Objekte sollen diese verkauft werden – und das an einen passenden Investor. Geplant ist der Umbau des Bahnhofs zur Nutzung als Wohnraum mit Gewerbe im Erdgeschoss, beides im Einklang mit dem Bahnhofsvorplatz, der neu gestaltet wird. Welches Gewerbe ins Erdgeschoss einziehen soll, steht bereits fest: die kleine Markthalle, betrieben von der Firma Gemüse Kaiser aus Altensteig, die derzeit im ehemaligen HL-Markt auf der anderen Straßenseite beheimatet ist. Dieser wird zugunsten eines multifunktionalen Neubaus abgerissen.

Im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens können sich geeignete Kandidaten auf die insgesamt rund 600 Quadratmeter großen Grundstücke bewerben. Für das Bahnhofsgebäude, welches derzeit leer steht, ist ein Anbau vorzusehen. Das Obergeschoss wurde bereits früher als Wohnraum genutzt. Der Gastronomiebetreiber aus dem Erdgeschoss ist in das Rockcafé Cliff umgezogen. Die Kneipe „Pilsstube“ wird vor dem Verkauf noch abgebrochen. Hier sollen im Erdgeschoss Stellplätze errichtet werden, im Obergeschoss Wohnraum. Im März 2022 soll der Gemeinderat den Zuschlag erteilen. Das restliche Jahr könnte dann für die Planung genutzt werden, die Realisierung ist im Jahr 2023 vorgesehen.

Der Bahnhof Wildberg ist als Kulturdenkmal gelistet. Aus dem Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale des Landesdenkmalamtes geht hervor, dass im Juni 1872 der Betrieb der Eisenbahnstrecke aufgenommen wurde. Kurz zuvor sei der Bahnhof gebaut worden. "Er ist in landschaftseigener Bauweise errichtet, mit der handwerklichen Sorgfalt, die Bahnhöfe dieser Zeit auszeichnen", heißt es dort. Die Erhaltung der Bahnhofsgebäude stehe "aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse".

Das Bahnhofsgebäude wurde lange als solches genutzt. In den 1990er-Jahren hat die Bahn ihren Immobilienbestand drastisch verringert. Ein Privatmann erwarb das Gebäude und nutzte es zu einem Wohn- und Gastronomiegebäude um. Eine Genehmigung für beides liegt daher vor und bleibt bestehen, sodass sich an der rechtlichen Lage für die neue geplante Nutzung nichts ändert.

Dem besonderen Charakter des Gebäudes soll natürlich auch nach dem Verkauf Rechnung getragen werden. Daher sollen aus der ersten Phase drei Bewerber ausgewählt werden, die in Phase zwei einen architektonisch ausgearbeiteten Entwurf vorlegen müssen. Die endgültige Entscheidung über den Zuschlag fällt der Gemeinderat. Zur Bewertung dient eine "Bewertungsmatrix", wobei gewisse Dinge wie die Nutzung als Wohnraum und die kleine Markthalle Pflicht sind. Dazu kommen wünschenswerte Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum und ein hoher energetischer Standard. Auch wenn das Gebäude verkauft wird, bleiben der Stadt rechtliche Steuerungsmöglichkeiten, um dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich entsprechend den Vorstellungen der Stadt genutzt und auch tatsächlich zügig bebaut wird. Dazu dienen ein Kaufvertrag mit entsprechenden Regelungen und der derzeit im Beschluss befindliche Bebauungsplan.