Die schärferen Fahrverbote für Raser sind erst einmal ausgesetzt. (Symbolbild) Foto: Fabian Farber/Fotolia.com

Die schärferen Strafen finden vorerst keine Anwendung. Fahrverbote wohl wegen Formfehler nichtig. 

Baden-Württemberg - Die schärferen Strafen für Raser aus dem umstrittenen neuen Bußgeldkatalog finden in Baden-Württemberg vorerst keine Anwendung. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren von Rasern würden zunächst gestoppt, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Freitag auf Anfrage. Der Südwesten folgt damit wie teils andere Bundesländer einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wegen eines Formfehlers wahrscheinlich nichtig sind.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnte aber davor, die schärferen Sanktionen zu verwässern. Die Inhalte der Novelle müssten erhalten bleiben. "Eine Rücknahme der schon seit langem fälligen Verschärfungen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssicherheit und ein völlig falsches Signal an Raser", sagte Hermann der dpa. "Durch eine spürbare Erhöhung der Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine abschreckende Wirkung erreicht, und der Gesetzgeber macht klar, er meint es ernst."

Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.