Laut Verband muss auch geklärt werden, was genau zur Arbeitszeit eines Lehrers gehöre. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Sebastian Gollnow

Der Philologenverband BW ist der Meinung, dass Lehrkräfte mehr arbeiten als andere Beamte. Deswegen macht er jetzt Druck auf das Kultusministerium.

Der Philologenverband will das Land Baden-Württemberg auf eine Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften verklagen. „Wir sind momentan in konkreten Vorbereitungen eines Klageverfahrens“, sagte Ralf Scholl, Vorsitzender des Gymnasiallehrerverbandes, am Donnerstag in Stuttgart. Er hoffe, dass die Klage in drei bis vier Monaten eingereicht werden könne.

„Wir wollen, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte endlich mal zuverlässig erfasst wird“, sagte Scholl. Das Kultusministerium mauere in dieser Frage. „Wir wissen, dass Lehrkräfte im Schnitt deutlich mehr arbeiten als die 1804 Stunden Beamtenarbeitszeit im Jahr“, argumentierte Scholl.

Was gehört zur Arbeitszeit eines Lehrers?

Bei Teilzeitkräften sei die Lage wegen verpflichtender Zusatztermine wie Konferenzen noch ungünstiger. Zudem müsse geklärt werden, was genau zur Arbeitszeit eines Lehrers oder einer Lehrerin gehöre. „Natürlich alles, was im Kontakt mit Schülern geschieht. Aber wie viel an Vorbereitung oder an Klausurenkorrektur gehört mit rein?“, fragte Scholl.

Der Verbandschef verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das hatte im September entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeit in Deutschland verpflichtend sei. Das Bundesarbeitsministerium hatte im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden soll.

Das Kultusministerium teilte auf Nachfrage mit, einen Gesetzesvorschlag des Bundes zur Zeiterfassung abwarten zu wollen. Auf dessen Basis wolle man dann die Umsetzung für die Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg prüfen. Dieser Vorschlag des Bundes liege bislang nicht vor.

Unterstützung von der FDP im Landtag

„Für die Lehrkräftearbeitszeit gilt die Besonderheit, dass nur die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, nicht aber die sonstigen von ihnen zu übernehmenden Tätigkeiten, zeitlich genau festgelegt sind“, erklärte ein Sprecher von Ministerin Theresa Schopper (Grüne). Diese Besonderheit müsse bei einer Erfassung der Arbeitszeit berücksichtigt werden.

Unterstützung für die Klageankündigung der Gymnasiallehrer kam von der FDP im Landtag. Auch Lehrkräfte hätten eine Regelarbeitszeit, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Timm Kern. „Dass es immer häufiger dazu kommt, dass Lehrkräfte diese Regelarbeitszeit deutlich überschreiten und in ihrer Freizeit etwaigen Aufgaben nachgehen müssen, ist inakzeptabel.“ Der Job als Lehrkraft erfordere ein gewisse Flexibilität, die oberen und unteren Grenzen der Arbeitszeit müssten aber abgesteckt sein, sagte Kern.