Der Ausschuss lehnte den Antrag ab, den Bebauungsplan zu ändern, um ein Casino in der Jägermühle zu realisieren. Foto: Stocker

Bebauungsplan versagt Realisierung. Vorhaben zu groß für ausgewiesenes Mischgebiet.

Bad Teinach-Zavelstein - Lange schlummerte der Veranstaltungsraum in der Jägermühle im Dornröschenschlaf. Jetzt lag ein Antrag zur Nutzungsänderung vor, um die einstige Theaterbühne in Bad Teinach-Zavelstein zum Spielcasino umgestalten. Im Technischen Ausschuss wurde das Vorhaben am Mittwoch beraten.

Die Antragstellerin plant im Untergeschoss des Gebäudes die Einrichtung einer solchen Vergnügungsstätte. Auf 393 Quadratmetern sollen Spielautomaten sowie Billard und Ausschank Einzug halten. "Es ist geplant, das Casino täglich rund um die Uhr zu betreiben", berichtete Bürgermeister Markus Wendel.

Gleichzeitig erläuterte er den Bebauungsplan "Göttleswasen", in dem sich die Jägermühle befindet. Er weist den Bereich als Mischgebiet aus. Darin seien deshalb laut Baunutzungsverordnung des Landes nur Vergnügungsstätten bis 100 Quadratmetern zulässig. "In Mischgebieten sind nur Gewerbe zulässig, die nicht stören und eine auskömmliche Nachtruhe gewährleisten", zitierte Wendel. Mit Blick auf den zu erwartenden An- und Abfahrtsverkehr stellte er das Wohl der Allgemeinheit in der Nachbarschaft in Frage. "Befreiungen von den Vorgaben sind städtebaulich nicht vertretbar", zog er deshalb sein Fazit.

Während Walter Pfrommer und Robert Roller sich generell gegen eine solche Einrichtung im Stadtgebiet verwehrten, prangerte Andreas Friedrich die Hürden an. "Ich finde es schrecklich, dass von Anfang an Steine in den Weg gelegt werden", betonte er und verwies auf einen rund 25-jährigen Leerstand des Gebäudes, in dem unter anderem schon eine Künstler-Kolonie vorgesehen war. Deshalb enthielt er sich der Stimme, als die weiteren Mitglieder des Ausschusses den Antrag ablehnten.