Kommunales: Gemeinde nun in der Doppik angekommen / Eröffnungsbilanz mit 17,5 Millionen Euro

Die Umstellung auf das neue kommunales Haushaltsrecht – die Doppik – war Thema bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Bad Rippoldsau-Schapbach. Kämmerer Klemens Walter resümierte eingangs nochmals kurz den Zeitplan und die Schritte der Umstellung, die mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats im Jahr 2014 ihren Beginn hatte. Damals erfolgte die Information des Gemeinderats, im darauffolgenden Jahr wurden die Gemeindestraßen bewertet, 2017 erfolgte der Aufbau des ersten doppischen Haushaltsplans, wie die neue Form genannt wird, dann die Schulung der Mitarbeiter und in diesem Jahr der letzte kamerale Rechnungsabschluss für das Jahr 2017. Aktuell stand die Beschlussfassung zur Vermögensbewertung an.

Kämmer stellt Vor- und Nachteile sowie Langzeitfolgen vor

Der Kämmerer stellte detailgenau den gesetzlichen Spielraum und die Vorgehensweise der Verwaltung dar. Sorgsam arbeitete er die Vor- und Nachteile heraus – auch mit den Langzeitfolgen, sollte man an die untere oder die obere Bewertungsgrenze gehen.

Ein hoher Vermögensansatz habe beispielsweise geringe stille Reserven in der Bilanz und wenig Ersatzdeckungsmittel in künftigen Jahren bei der Ergebnisrechnung zur Folge.

Mehrfach griff Walter in die in Reih und Glied stehenden Ordner, um die Theorie an praktischen Beispielen mit konkreten Zahlen zu dokumentieren und um auf Nachfragen der Ratsmitglieder einzugehen. Als Problem erwies sich dabei immer wieder, dass auch auf einfache Fragen eigentlich immer nur sehr komplexe Antworten möglich waren.

Gemeinderat Markus Hermann (CDU) äußerte seine Bedenken, dass in dieser so wichtigen Angelegenheit mit "großer Tragweite" vorschnelle Entscheidungen getroffen würden. Er stimmte konsequenterweise als einziges Ratsmitglied bei allen vier den Sachverhalt betreffenden Beschlussfassungen dagegen. Kritisch fügte er hinzu, dass man sich oft mit weit weniger wichtigen Angelegenheiten viel länger aufhalte.

Ratskollegen können Markus Hermann nicht überzeugen

Von der Kontra-Haltung konnte ihn auch sein Ratskollege Franz Günter (FWV) nicht abbringen, der auf mehrere vorausgegangene Beratungen verwies.

Auch müsse in dieser Angelegenheit die bewährt verantwortungsvoll und sorgsam arbeitende Verwaltung ein Garant dafür sein, dass der gebotene Spielraum aus einer für das Gemeindewohl verantwortlichen Grundhaltung heraus ausgeschöpft wurde. In diesem Sinne äußerte sich auch Gemeinderat Ramon Kara (FWV).

Mit jeweils sieben zu eins Stimmen verabschiedete der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters die vorgelegte Richtlinie zur Bilanzierung nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR), die erstmalige Eröffnungsbilanz für den Kernhaushalt mit der Bilanzsumme von 17,5 Millionen Euro, für den Eigenbetrieb Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von zwei Millionen Euro und für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung mit der Bilanzsumme von 6,3 Millionen Euro.