Ralf Bernd Herden, Rechtsanwalt und ehemaliger Bürgermeister, hat einen Leitfaden für Vereine herausgegeben. Archivfoto: Bächle Foto: Schwarzwälder-Bote

Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden und 13 Studenten geben realistische Fallbeispiele

Von Erich Bächle

Bad Rippoldsau-Schapbach. Der Rechtsanwalt und ehemalige Bürgermeister von Bad Rippoldsau-Schapbach Ralf Bernd Herden hat einen Leitfaden für Vereine herausgegeben. So bunt und vielgestaltig die Vereinslandschaft in Deutschland ist, so vielfältig sind auch die Rechtsprobleme, mit denen sich ein Verein und dessen Vorstand unversehens konfrontiert sehen kann.

Zwar rät der erfahrene Praktiker schon sehr früh dem angehenden Juristen oder Verwaltungsmann: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". Doch wo die einschlägige Vorschrift suchen? Diesem Problem will eine fast 80-seitige Broschüre abhelfen, die Ralf Bernd Herden als Herausgeber unter dem Titel "Örtliche Vereine – ihr Recht, ihre Rechtsprobleme und ihre Rechtsbeziehungen zur Kommune" im Verlag Books on Demand, Norderstedt, herausgebracht hat.

Dieser Reader ist das im Jahr 2014 entstandene Arbeitsergebnis eines Fachprojektes von 13 Studenten der Kehler Hochschule für öffentliche Verwaltung für den Bachelor-Studiengang Public Management. Rechtsanwalt Herden, spezialisiert auf Vereinsrecht, ist an der Kehler Hochschule seit 1998 Lehrbeauftragter und hat dieses Projekt betreut.

Fragen zu Finanzierung und Haftung behandelt

Ziel der Arbeit war es, so legen die Studenten in der Einleitung dar, das Thema "örtliche Vereine" und auftretende Rechtsfragen in den Bereichen Organisation, Finanzierung und Haftung genauer zu behandeln. In den dargestellten 17 realistischen und lebensnahen Fallbeispielen geschah dies in einer für jedermann verständlichen Sprache, ohne zu sehr in juristischen Fachjargon zu verfallen. So wurde aus dem Reader für den Verwaltungspraktiker und die Mitstudierenden eine Hilfestellung im Verwaltungshandeln.

Herausgeber Ralf Bernd Herden und seine Studenten sind sich darüber im Klaren, dass die Broschüre eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen könne, sie vielmehr allein der allgemeinen Bildung und Information diene, zumal deren Inhalte ständiger Veränderungen unterworfen seien.