Klaus Bounin (links) und Hans-Dieter Teske (Zweiter von links) vom Verein "Freunde des Bürgerruf-Autos Bad Liebenzell" sowie Bad Liebenzells Hauptamtsleiter Werner Komenda (rechts) erläuterten dem Landtagsabgeordneten Thomas Blenke die Probleme ihres Vereins. Foto: Büro Blenke Foto: Schwarzwälder Bote

Soziales: Landtagsabgeordneter Blenke sagt Freunden des Bürgerruf-Autos Bad Liebenzell Hilfe zu

"Was ich an Hilfe leisten kann, will ich tun." Thomas Blenke ist beeindruckt von den Leistungen, den die Freunde des Bürgerruf-Autos Bad Liebenzell ehrenamtlich erbringen.

Bad Liebenzell. Deshalb möchte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion den Verein bei der Lösung seiner Probleme unterstützen.

Da ist zum einen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das auf Betreiben eines örtlichen Taxiunternehmens erlassen wurde, wie Vorsitzender Klaus Bounin und sein Stellvertreter Hans-Dieter Teske dem Landtagsabgeordneten des Kreises Calw darlegten. Seitdem sind die Fahrten auf Zubringerdienste zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschränkt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten. Zudem darf die Stadt das Rufauto finanziell und organisatorisch nicht mehr unterstützen.

Keine Konkurrenz zu vorhandenen Angeboten

Hauptamtsleiter Werner Komenda, der seitens der Stadt Bad Liebenzell an dem Gespräch teilnahm, erinnerte daran, dass das Bürgerauto von Anfang nicht als Konkurrenz zu vorhandenen Angeboten, sondern als Ergänzung gedacht gewesen sein.

Darüber hinaus stoßen sich die Initiatoren an der steuerlichen Behandlung. Zwar hat das Finanzamt Calw das Bürgerauto mittlerweile als mildtätig anerkannt.

Der Verein strebt aber nach wie vor die Gemeinnützigkeit an. Denn in ihrem jetzigen Status darf das Bürgerauto zu mehr als zwei Dritteln nur Menschen befördern, die behindert, sozial schwach oder 75 Jahre und älter sind. Das muss durch Vorlage der entsprechenden Ausweise in jedem Einzelfall belegt werden.

"Wir müssen alles tun, um die Strukturen im ländlichen Raum zu stärken", sagte Blenke. Die Initiative verfolge einen politisch gewollten Zweck, den es sei Wille der Landesregierung, die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern.

Allerdings machte Blenke auch darauf aufmerksam, dass die Gemeindeordnung, auf die sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil beruft, schon einen Sinn mache. Denn eine Kommune dürfe nun mal nicht Unternehmer sein. "Ich werde auf jeden Fall versuchen, Ihnen in Ihrem Sinne zu helfen, indem ich mich an die Landesregierung wende", sagte Blenke. Auch wenn der Abgeordnete das Problem für lösbar hält, zumal das Bürgerauto strikt ehrenamtlich organisiert sei, werde es rechtlich nicht ganz unkompliziert.

Was die steuerliche Behandlung anbelangt, machten Bounin und Teske darauf aufmerksam, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg Bürgerautos und Bürgerbusse unterschiedlich behandeln, was die Gemeinnützigkeit anbelangt. Das will Blenke überprüfen lassen: "Da muss man dran gehen. Auch hier werde ich das Thema in Ihrem Sinne aufgreifen", sagte Blenke zu.