Klaus Bounin (rechts) und Hans-Dieter Teske freuen sich über den Bescheid vom Finanzamt. Foto: Eitel Foto: Schwarzwälder Bote

Soziales: Finanzamt bewilligt Antrag der Organisatoren des Bürger-Rufautos in Bad Liebenzell

Riesenerfolg für das Bad Liebenzeller Bürger-Rufauto: Nach mehrjährigen Bemühungen wurde seinem Trägerverein die Gemeinnützigkeit zuerkannt.

Bad Liebenzell. Damit kann eine bundesweit beachtete Erfolgsgeschichte weitergeschrieben werden.

Wie mehrfach berichtet, begann sie 2013 mit einer Bürgerinitiative. Als Ersatz für einen von der Verwaltung gestrichenen Kur-Bus übernahmen mehr als 40 Bürger ehrenamtliche Fahrdienste für hilfsbedürftige und ältere Menschen gegen ein geringes Entgelt. "Das war auch bitternotwendig", erinnert sich Hans-Dieter Teske vom Vorstand des Vereins "Freunde des Bürger-Rufautos". In den sechs Stadtteilen seien sukzessive Geschäfte, Poststellen und Bankfilialen abgezogen worden. Viele Menschen ohne Auto seien deshalb auf Fahrdienste in die Stadt und benachbarte Gemeinden angewiesen gewesen.

Die Stadt unterstützte deshalb das Projekt durch Absicherung der Finanzierung des Fahrzeuges und durch organisatorische Hilfen. Auch die große Politik war von solchen Projekten angetan, zumal sie dem ausgedünnten öffentlichen Personennahverkehr im ländlichen Raum auch durch ehrenamtliche Einsätze neue Impulse geben wollte.

Stadt darf Projekt nicht mehr unterstützen

Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, das von einem Taxiunternehmer angerufen worden war, machte einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Unter anderem wurde es der Stadt untersagt, das Projekt in irgendeiner Weise zu unterstützen. Der Trägerverein musste seine Satzung entsprechend ändern, war plötzlich auf sich allein gestellt und fortan auf Spenden angewiesen.

Zu allem Übel ließ auch noch die Anerkennung der 2016 beim Finanzamt beantragten Gemeinnützigkeit des Vereins auf sich warten. Diese ist aber wegen der Zahlung steuerfreier Aufwandsentschädigungen an Fahrer sowie für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden dringend erforderlich.

Umso größer war die Freude beim Vereinsvorsitzenden Klaus Bounin und seinem Stellvertreter Teske, dass der Verein jetzt aktuell vom Finanzamt wegen "Mildtätigkeit" als gemeinnützig eingestuft wurde und damit steuerbegünstigt ist. Allerdings sind hierfür auch allerlei Vorschriften zu beachten, die dem Verein einen nicht unbeträchtlichen bürokratischen Mehraufwand bescheren. Die Hilfsbedürftigkeit der gefahrenen Personen muss nämlich nachgewiesen und belegt werden. Zudem muss auch eine detaillierte Kilometeraufzeichnung erfolgen. Aber Bounin als ehemaliger Digitalorganisator hat bereits arbeitssparende Verfahren dafür entwickelt. Schließlich muss auch noch die technische Ausstattung des Fahrzeuges ergänzt werden. Die Senioren und Hilfsbedürftigen können also beruhigt sein. Mit ihrem Rufauto kann man ihnen auch für die kommenden Jahre "Gute Fahrt" wünschen.