Der Bund der Selbstständigen in Bad Liebenzell hat in diesem Jahr ein Sommerfest mit einem bunten Programm veranstaltet. Bei den Vorbereitungen rund um dieses Fest gab es Spannungen zwischen einzelnen Mitgliedern. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Bund der Selbstständigen in Bad Liebenzell veranstaltet außerordentliche Hauptversammlung / Vorsitzende tritt ab

Von Wolfgang Krokauer

Bad Liebenzell. Wie geht es weiter mit dem Bund der Selbstständigen (BdS) in Bad Liebenzell? Schon seit einigen Monaten wird über die Zukunft des BdS diskutiert.

Bei der außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, 1. September, ab 19 Uhr im Ristorante Il Gargano in Bad Liebenzell steht die Auflösung des Vereins zum 31. Dezember auf der Tagesordnung. Dafür müssen zwei Drittel aller Mitglieder votieren. Die Abstimmung ist der sechste und letzte Tagesordnungspunkt.

Zuvor geht es um die Wahl eines Vorsitzenden, eines zweiten Vorsitzenden, eines Kassierers, eines Pressesprechers sowie von Beisitzern. Sollte es Vorschläge für diese Positionen geben, bittet Vorsitzende Susanne Feldmann darum, ihr diese bis Montag, 25. August, schriftlich mitzuteilen. Sie wohnt im Sonnenweg 4, 75378 Bad Liebenzell. Sie leite diese Informationen noch an die Mitglieder weiter, wie sie in der Einladung schreibt.

Könnten diese Positionen aber neu besetzt werden, dann erübrige sich eine Abstimmung über die Auflösung, sagte der zweite Vorsitzende Claus Mundinger auf Anfrage unserer Zeitung. Er und Feldmann hatten in der jüngsten Versammlung bereits angekündigt, dass sie ihre Ämter niederlegen. Auch Kassierer Günther Keck teilte seine Rücktrittsabsicht mit.

Innerhalb des BdS gibt es Spannungen. So hatte es rund um die Organisation des diesjährigen Sommerfestes Uneinigkeit innerhalb des Vereins gegeben (wir berichteten).

Sollte die Zahl der Mitglieder am 1. September nicht ausreichen, um über die Auflösung des Vereins zu entscheiden, findet am Montag, 15. September, ab 19 Uhr ebenfalls im Ristorante Il Gargano eine weitere Hauptversammlung statt. Dann genügt es, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen.