Kommunales: Für Wohn- und Campingwagen müssen ab dem 1. Januar zusätzlich 66 Euro pro Jahr und Stellplatz bezahlt werden

Wer in Bad Liebenzell ein Wohn- oder Campingmobil stehen hat, muss bislang pro Person und Jahr lediglich eine Kurtaxe in Höhe von 66 Euro bezahlen. Ab 1. Januar wird dieses Vergnügen aber teurer, denn dann wird auch eine Zweitwohnungssteuer fällig.

Bad Liebenzell. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat von Bad Liebenzell einstimmig, die Satzung für die Zweitwohnungssteuer zu ändern. Demnach muss auch für einen Wohn- und Campingwagen ab dem 1. Januar eine Zweitwohnungssteuer an die Stadt bezahlt werden. Aus Gründen einer einfacheren Handhabung werden pro Jahr und Stellplatz 66 Euro fällig – und zwar unabhängig vom jährlichen Mietaufwand. Schon jetzt sind pro Person und Jahr ebenfalls 66 Euro Kurtaxe an die Stadt zu bezahlen. Nun kommen weitere 66 Euro Zweitwohnungssteuer hinzu.

Jeder umschlossene Raum

Die Satzung für die Zweitwohnungssteuer erhält folgende Ergänzung: "Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs für einen nicht unerheblichen Zeitraum abgestellt werden. Als nicht unerheblich gilt dabei ein Zeitraum von mehr als drei Monaten."

In ihrer Begründung zur Ausweitung der Steuerpflicht beruft sich die Stadtverwaltung von Bad Liebenzell auf die Rechtssprechung mehrerer Oberverwaltungsgerichte. "Wer eine weitere Wohnung nutzt, müsse dafür in aller Regel zusätzliche finanzielle Mittel aufwenden. Dies sei ein Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, der besteuert werden könne – auch dann, wenn die Zweitwohnung für Urlaub und Erholung genutzt werde. Auch mit einem Wohnwagen auf einen Dauerstandplatz werde ein Aufwand betrieben, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensstandards hinausgehe. Damit stelle die Wohnmöglichkeit im Mobilheim einen besonderen Aufwand dar, der grundsätzlich besteuerungsfähig ist", heißt es in einem Schreiben der Verwaltung. Als Zweitwohnung gilt jede abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit.