Gemeinderat: Umsatzsteuergesetz beschäftigt Gremium

Bad Herrenalb (mak). Die Neuregelung des Paragrafen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) beschäftigt am Mittwoch, 27. November, den Bad Herrenalber Gemeinderat. Das Gremium bekommt einen Zwischenbericht präsentiert.

Durch Artikel zwölf des Steueränderungsgesetzes vom 2. November 2015 wurde laut Sitzungsvorlage die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand mit Aufhebung des Paragrafen zwei, Absatz drei UStG, und Einführung des neuen Paragrafen 2b UStG neu geregelt. Eingeführt worden sei dieser, um den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sowie des Europäischen Gemeinschaftsrechts gerecht zu werden.

Nach dem bisher geltenden Recht seien juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) gemäß Paragraf zwei, Absatz 3 UStG, nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig.

Neue Regelungen

Durch Einführung des neuen Paragrafen würden zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien, die Kommunen bisher hatten, aufgehoben. Sämtliche auf privatrechtlicher Grundlage ausgeübten Tätigkeiten von Kommunen würden künftig als unternehmerisch eingestuft "und werden damit umsatzsteuerpflichtig sein".

Nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes seien jPöR nach der neuen Gesetzeslage anzusehen, soweit sie Tätigkeiten ausübten, "die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen und die Steuerfreiheit nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde".

Die neuen Regelungen des Paragrafen 2b UStG seien grundsätzlich für ab dem 1. Januar 2017 ausgeführte Umsätze anzuwenden. Wie vom Gemeinderat im November 2016 beschlossen, habe die Stadt Bad Herrenalb aber eine Optionserklärung eingereicht und müsse das neue Recht daher erst ab 1. Januar 2021 anwenden.

"Gestartet wurde bereits mit der Prüfungs- und Erhebungsphase. In dieser Phase müssen alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt Bad Herrenalb gesichtet, jegliche Verträge aller Art zusammengetragen und die Betriebsabläufe beschrieben werden", heißt es in der Vorlage.

Hierzu sei eine hausinterne Projektgruppe, die sich aus Mitgliedern aller Ämter zusammensetze, gebildet worden. Die Zusammenstellung aller Verträge sei abgeschlossen und werde von der Kämmerei fortgeführt.

Prozesse anpassen

"Aktuell befindet sich die Einnahmenseite in der Prüfung zum Paragraf 2b UStG. Dies bedeutet, dass alle Einnahmen im Hinblick des Paragrafen 2 b UStG gesichtet werden und dies in einer Übersichtstabelle dokumentiert wird. Insbesondere auch die bisherige Handhabung und Buchung im Vergleich zum neuen kommunalen Haushaltsrecht ab 1. Januar 2020, damit auch dokumentiert wird, wo die Positionen früher und in Zukunft zu finden sind", heißt es weiter.

Aktuell würden Prozesse angepasst, Satzungen, Gebührenordnungen und Dienstanweisungen aktualisiert und zur Beschlussfassung vorbereitet, Verträge angepasst, ein Tax Complience Management System (TCMS) ausgearbeitet und Leitfäden, Anleitungen und so weiter für die Zukunft erarbeitet.

Silke Poludniok, Steuerberaterin und Gesellschafter-Geschäftsführerin bei der EversheimStuible Treuberater GmbH, wird in der Sitzung Erläuterungen geben.