Der Kauf eines Baugrundstücks in der Neusatzer Hindenburgstraße kam im vorigen Jahr nicht zustande. Foto: Kugel

Angebotenes Baugrundstück in Neusatz steht nach langer Wartezeit plötzlich nicht mehr zur Verfügung.

Bad Herrenalb - Rüdiger und Claudia Küstner wohnen seit Kurzem in Dobel. Eigentlich hätten sie gerne in der Nachbarkommune Bad Herrenalb-Neusatz gebaut – in der Hindenburgstraße. Doch hat es dort nicht geklappt. Das Ehepaar zeigt sich deshalb immer noch verärgert über die Vorgehensweise der Stadt.

Rund ein halbes Jahr sei man hingehalten worden, sagt Rüdiger Küstner, der in Karlsruhe eine Firma hat. Das Prozedere habe die ganze Planung durcheinandergebracht. So musste eine Zeit lang eine Ferienwohnung in Bad Herrenalb bezogen werden.

Blick zurück: Das von der Stadt angebotene Grundstück in der Hindenburgstraße in Neusatz sagte dem Ehepaar zu. Bei einem Ortstermin im Juli 2012 mit Stadtkämmerin Sabine Zenker und der Maklerin sei der "Kauf per Handschlag beschlossen worden". Danach hätten Termine in Bad Herrenalb mit Marlene Schroeder stattgefunden. "Dabei wurden vom Bauamt die benötigten Lagepläne und so weiter ausgehändigt und das weitere Vorgehen besprochen", erklärt Rüdiger Küstner.

Im Dezember 2012 bekamen die mittlerweile Dobler Neubürger Post vom Notariat. Übersandt wurde ein Entwurf des Kaufvertrags, gefertigt aufgrund der von Stadtkämmerin Sabine Zenker mitgeteilten Angaben.

Ende Januar 2013 rieben sich dann die Eheleute Küstner die Augen: Wie die Kämmerin in einem Schreiben ausführte, müsse man leider mitteilen, dass das angebotene Areal nach aktuellen Entwicklungen nicht als Baugrundstück zur Verfügung stehe. "Wir bitten für die lange Wartezeit in Zusammenhang mit einer endgültigen Entscheidung um Entschuldigung und sind gerne bereit, Alternativen anzubieten", hieß es weiter.

Nach einem anhaltenden Prozess in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Calw, der Ortschaftsverwaltung Neusatz und der Stadtverwaltung sei dies zustande gekommen –"hierzu wurde unter anderem auch der Ortschaftsrat Neusatz einbezogen".

Grundstück stattdessen an "Ortsansässige" verkauft

Die Bauvoranfrage sei in öffentlicher Ortschaftsratsitzung behandelt worden, informierte Zenker des Weiteren. Ortsvorsteher Karl-Heinz Pfeiffer habe die Voranfrage erläutert. "In diesem Zusammenhang wurde von einem Ortschaftsrat der Antrag gestellt, das gesamte Areal um das besagte Grundstück in einem Bebauungsplan zu ordnen. Die geordnete Vorgehensweise sei man den Anliegern und den nutzenden Vereinen und Einrichtungen vor Ort schuldig. Insbesondere im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen in den Ortschaften." Dem Antrag habe der Ortschaftsrat zugestimmt. "Die Bauvoranfrage soll bis zur Klärung des Sachverhaltes zurückgestellt werden", so die Stadtkämmerin. Aus diesem Grund habe man nach einer weiteren internen Erläuterung die Entscheidung getroffen, "das Grundstück aus dem Verkauf zurückzunehmen".

Wenn Rüdiger und Claudia Küstner durch Neusatz fahren, stößt ihnen die Vorgehensweise der Stadtverwaltung immer noch auf. Zumal einige Wochen nach der Absage das Grundstück an andere Interessenten – "Ortsansässige" – verkauft worden sei. Der Neubau eines Einfamilienhauses an gleicher Stelle sei jetzt fast bezugsfertig.

Beim Ortstermin mit dem Ehepaar Küstner habe dieses Interesse an einem Kauf bekundet. "Die Stadt Bad Herrenalb nahm das Interesse zur Kenntnis. Im weiteren Verlauf wurden die Rahmenbedingungen abgeklärt", erklärte die Stadtkämmerin gegenüber unserer Zeitung.

Nach weiteren internen Klärungen sei das angebotene Areal auf Gemarkung Neusatz "nach neuen Entwicklungen" nicht mehr als kaufbares Baugrundstück zur Verfügung gestanden, teilte die Kämmerin weiter mit. "Das Grundstück wurde von der Stadt Bad Herrenalb nicht weiterveräußert, sondern verblieb nach Klärung der planungsrechtlichen Situation mit Verwaltung und Landratsamt sowie durch die danach folgende Geltendmachung eines privaten Vertragsrücktritts in privatem Eigentum", so Zenker. Die Stadt habe für das Grundstück eine Option gehabt, von welcher der private Eigentümer "im Lauf der Zeitschiene Abstand genommen hatte".Ein Kaufvertrag sei mit dem Ehepaar noch nicht abgeschlossen worden. "Verständlicherweise waren die Eheleute Küstner hierüber sehr enttäuscht. Das städtische Bauamt war bemüht, alternative Grundstücke aufzuzeigen", führte Zenker aus. Im Rahmen von Veräußerungen könne es im privaten wie auch im gewerblichen/öffentlichen Bereich aufgrund neuer Entwicklungen vorkommen, dass Objekte aus dem Verkauf genommen beziehungsweise Notartermine abgesagt werden. "Dies ist für beide Verhandlungspartner nicht immer erfreulich, lässt sich allerdings auch nicht immer ausschließen."