Gemeinderat: Vorstellung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens / "Erheblicher Kraftakt"

Bad Herrenalb (mak). Der Bad Herrenalber Gemeinderat bekommt in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. September, das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) vorgestellt.

Wie die Verwaltung in der Sitzungsvorlage informiert, habe der Landtag von Baden-Württemberg 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. "Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013 wurden die Einführungsfristen um vier Jahre verlängert", so die Verwaltung weiter.

Mit diesem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts seien die rechtlichen Grundlagen für das NKHR gelegt worden. Die Kommunen hätten ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2020 nach dem neuen Haushaltsrecht zu führen.

Bei den Regelungen zum Haushaltsausgleich und zum Gesamtabschluss seien darüber hinaus weitere Übergangsfristen vorgesehen, die den Kommunen die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erleichtern sollen.

Die Gemeindehaushaltsverordnung sei zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift zum Produkt- und Kontenrahmen sei am 11. März 2011 erlassen worden.

Das NKHR stütze sich auf eine Drei-Komponenten-Rechnung. Diese beinhalte  den Ergebnishaushalt/die Ergebnisrechnung den Finanzhaushalt/die Finanzrechnung und die Vermögensrechnung (Bilanz).

Alle Aufwendungen und Erträge einer Kommune würden im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Für einzelne Produktbereiche seien Teilergebnispläne zu erstellen.

"Im Finanzhaushalt beziehungsweise in der Finanzrechnung werden die geplanten beziehungsweise die anfallenden Einzahlungen und Auszahlungen festgehalten", wird zudem mitgeteilt.

Die Aktivseite der Vermögensrechnung (Bilanz) zeige die Vermögensbestände einer Kommune. Die Passivseite zeige, wie die Kommune ihr Vermögen finanziert habe.

Der Haushaltsplan umfasse im NKHR den Ergebnis- und den Finanzhaushalt.

In den Plänen seien die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen zu veranschlagen, die das Haushaltsjahr wirtschaftlich betreffen.

Der Ergebnishaushalt enthalte die geplanten Aufwendungen und Erträge, der Finanzhaushalt die geplanten Auszahlungen und Einnahmen.

Der Haushalt nach NKHR bestehe aus  dem Gesamthaushalt (Ergebnis-, Finanzhaushalt und Haushaltsquerschnitt) den Teilhaushalten und dem Stellenplan.

Dem Haushaltsplan seien beizufügen: der Vorbericht der Finanzplan mit Investitionsprogramm ein Haushaltsstrukturkonzept (falls erforderlich)  eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten  der letzte Gesamtabschluss die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögendie Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse von Beteiligungen eine Übersicht über die Budgets.

Individuelle Gliederung

Die Gliederung des Haushaltsplans, das heißt, die Aufteilung in Teilhaushalte, könne von der Gemeinde individuell nach den vorgegebenen Produktbereichen des Produktplans Baden-Württemberg oder aber nach den örtlichen Organisationsstrukturen mit Produktorientierung erfolgen.

Unter anderem habe die Stadt Bad Herrenalb aus diesem Grund ein Organisationsgutachten in Auftrag gegeben. Es solle überprüft werden, ob die Organisationsstruktur angepasst werden muss und wie die Auswirkungen des NKHR in die Organisation einzufließen haben.

Eindeutige Verantwortliche

Die Teilhaushalte seien gleichzeitig als Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) anzusehen und bestimmten Verantwortungsbereichen zuzuordnen. "Die Mittel in einem Budget sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird", so die Verwaltung weiter.

Es gelte, dies in der Anpassung der Organisation und der Zuständigkeiten entsprechend zu berücksichtigen, um möglichst eindeutige Verantwortliche benennen zu können.

Die Produkte seien die Leistungen der Verwaltung, die durch die Haushaltsreform in das Zentrum der Steuerung gerückt würden. Die künftigen Haushaltspläne seien demnach produktgegliedert.

"Die Produktbereiche ergeben sich aus den Aufgaben der Verwaltungen", steht des Weiteren in der Sitzungsvorlage.

Es werde deutlich, dass das NKHR "nicht nur" die Umstellung auf eine neue Finanzsoftware sei, sondern umfassende Umstellungen im gesamten Verwaltungsbereich nach sich ziehe und somit ein erheblicher Kraftakt für die gesamte Verwaltung darstelle.

Bernd Klee, Dezernatsleiter Finanzen, Personal, Kommunales beim Landkreistag Baden-Württemberg, werde das Thema NKHR in der Sitzung vorstellen.