Die "Klagemauer" unterhalb des Jägerwegs wird bis zum Trafohäuschen verlängert. Foto: Glaser Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Erschließung des Jägerwegs beschäftigt Gemeinderat / Geologische Untersuchung

Bei der Erschließung des Jägerwegs gibt es einen zweiten Bauabschnitt. Der Bad Herrenalber Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung zu, das Ganze bald zu realisieren. Die weitere Stützmauer wird rund 75 Meter lang sein.

Bad Herrenalb. Stadtbaumeister Reimund Schwarz stand dem Gremium Rede und Antwort.

Laut Sitzungsvorlage muss der südliche Straßenabschnitt des Jägerwegs zur Vermeidung weiterer Böschungs- und Straßenschäden umgehend erschlossen werden. Des Weiteren sei unterhalb des nördlichen (bereits erschlossenen) Teils eine Stützmauer zur Böschungs- und Grundbruchsicherung erforderlich. Diese Maßnahme sei vergleichbar mit der bereits 2017 errichteten, etwa 140 Meter langen Mauer.

"Zur Erreichung des ersten Zieles, die Erschließung des südlichen Straßenabschnittes, hat das Planungsbüro den Straßenentwurf erstellt und arbeitet derzeit an der Ausschreibungsplanung und der Ausschreibung", informierte die Verwaltung.

Das zweite Ziel, die Planung und der Bau einer Verlängerung der Stützmauer, "wird bereits verfolgt". Als Planungsgrundlage sei der Ergänzungs-Vermessungsauftrag erteilt worden. Grund für diese Sofort-Maßnahme: Vor Kurzem sei ein Böschungsrandschaden in diesem, in den 1980er-Jahren bereits erschlossenen Straßenteilstück aufgetreten. Die betroffenen Anwohner hätten bei einer Versammlung im Frühjahr bereits einen "aufkommenden Schaden" befürchtet. Mit der umgehend vorgenommenen Maßnahme sei nur die Wirkung, nicht aber die Ursache beseitigt worden.

Die anschließende geologische Untersuchung habe ergeben, dass sich die Hangböschung in einem Grenzzustand befinde. Sie sei viel zu steil und bestehe aus locker bis mitteldicht gelagerten Auffüllungen aus Sand und Kies. Hierbei dürfte die Hangneigung nicht mehr als rund 33 Grad betragen.

Grundbruch vermeiden

"Erst in einer Tiefe von circa sechs Metern wird der Verwitterungshorizont angetroffen, unter dem das Buntsandstein-Grundgebirge zu erwarten ist. Ein Stützwand-Verbau muss über die Tiefe dieses ›Gleitkreises‹ zur Vermeidung eines Grundbruches verankert werden", heißt es weiter.

Der Gutachter habe festgestellt, dass eine ausreichende Standsicherheit gegen die latent vorhandene Böschungs- und Grundbruchgefährdung nicht gegeben sei.

Im Gegensatz zum südlichen, unerschlossenen Straßenteilstück gebe es wenigstens eine wasserabführende Randbegrenzung, die man provisorisch abgedichtet habe. Der Gutachter empfehle dringend eine Stützmauer, zum Beispiel wie die im südlichen Teil vor eineinhalb Jahren hergestellte Quickbloc-Wand mit Mikropfählen. Eine einfache, unverankerte Stützwandkonstruktion reiche nicht aus.

Als Alternativlösung komme eine sogenannte aufgelöste Bohrpfahlwand infrage. Diese Bauvariante koste aber wesentlich mehr Geld und benötige mehr Platz. Das Erscheinungsbild sei sehr rustikal. Deshalb schlage das Bauamt vor, nach dem gleichen und bewährten Bauprinzip auch den zweiten Stützwandabschnitt herzustellen.

Die Ausschreibung der Bauleistungen solle gemeinsam mit der Straßenausschreibung erfolgen. Die Baumaterialien könnten kostengünstiger direkt vom Hersteller beschafft werden.

Keine schweren Fahrzeuge

Um das Gefährdungspotenzial umgehend zu minimieren, habe die Straßenverkehrsbehörde eine Gewichtsbeschränkung veranlasst. Die schweren Papier- und Glasrecycling-Entsorgungsfahrzeuge könnten deshalb nicht mehr den Jägerweg befahren. Markus Merkle (FW) schmunzelte, er habe gehört, dass die Stützmauer auch Klagemauer genannt werde. Sicherheit gehe auf jeden Fall vor.

Die Verwaltung hofft, eventuell noch in diesem Jahr mit den Arbeiten beginnen zu können.