Dirk Rehbein von der Allevo Kommunalberatung GmbH bei seinen Ausführungen. Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder-Bote

Aufarbeitung im Bereich Wasserversorgung / Abstimmung mit Rechtsaufsichtbehörde

Von Markus Kugel

Bad Herrenalb. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Aufarbeitung des Beitragswesens von der Erhebung von Wasseranschlussbeiträgen, bei denen der Anschlussvorteil der Grundstücke zwischen dem 1. Januar 1985 und 31. Dezember 2004 eingetreten ist, abzusehen. Und zwar deshalb, weil der Verwaltungsaufwand die noch zu erwartenden Beitragseinnahmen übersteigt und somit die Erhebung in den nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe noch verbliebenen Fällen unwirtschaftlich ist. Für diesen Vorschlag der Bad Herrenalber Stadtverwaltung votierte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung bei zwei Gegenstimmen.

Das bedeutet: circa 7000 Euro weniger Einnahmen und eine Reduzierung der Ausgaben von rund 15 000 Euro.

Dirk Rehbein von der Allevo Kommunalberatung GmbH war in der Gemeinderatssitzung anwesend, um die Stadträte zu informieren. Er sprach von vier Grundstücken, die übrig geblieben seien. Als Markus Merkle (FW) fragte, wie es denn mit der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit aussehe, sagte Stadtkämmerin Sabine Zenker, dass andere Ansprüche verjährt seien. Und die Mehrzahl keine Wasserbeiträge gezahlt habe. Das Vorgehen sei im Übrigen mit der Rechtsaufsichtbehörde abgestimmt.

Unterm Strich habe die Aufarbeitung im Bereich Wasserversorgung die Stadt 357 000 Euro gekostet.

Mit Urteil vom 11. September 2014 hat, wie berichtet, die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtliche Grenzen für die künftige Heranziehung von Grundstückseigentümern in Bad Herrenalb zu Kommunalabgaben aufgezeigt.

Im Oktober vorigen Jahres beschloss der Gemeinderat in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtbehörde das weitere Vorgehen bei den Abwasserbeiträgen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung auch mit der abschließenden Bearbeitung der Wasserversorgungsbeiträge beauftragt.

Die ergangene Rechtsprechung führe dazu, dass jede Erhebung von Anschlussbeiträgen, für die zum Zeitpunkt der Erhebung der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und damit die Vorteilslage mehr als 30 Jahre zurückliege, seit September 2014 in Baden-Württemberg als rechtswidrig gelten müsse, wurde in der Sitzungsvorlage ausgeführt. "Aufgrund der überproportionalen Verteilung des Anschlussvorteils im Bereich Wasserversorgung auf die Zeiten bis circa Mitte der 1980er-Jahre hat die weitere Aufarbeitung ergeben, dass im Zeitraum vom 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 2004 nur noch in sehr wenigen Fällen Wasseranschlussbeiträge zu erheben wären; der Anschlussvorteil fällt dabei in den Zeitraum bis Anfang der 1990er-Jahre", heißt es weiter. 2005 wurde die Wasserversorgung an die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH übergeben – und fällt seitdem in das Privatrecht und nicht mehr unter die gesetzlichen Regelungen für das Beitragsrecht. Somit sei nach dem Urteil vom September 2014 nur noch mit einem Beitragsvolumen von insgesamt circa rund 7000 Euro (netto) auszugehen. Seit 2005 würden übrigens die Stadtwerke die Baukostenzuschüsse erheben. Dem Betrag stünden nach Auskunft der Allevo Kommunalberatung GmbH geschätzte Kosten für den Abschluss der Aufarbeitung des Anschlussbeitragswesens im Bereich Wasserversorgung in Höhe von circa 15 000 Euro (netto) bis zum Bescheidversand gegenüber. Hinzu kämen die eigenen Kosten der Verwaltung für die Betreuung der zu erwartenden Widerspruchs- und Gerichtskosten.

Grundsätzlich sei eine Gemeinde verpflichtet, bei der Mittelbeschaffung alle Einnahmequellen im Rahmen des Vertretbaren und Gebotenen voll auszuschöpfen. "Hierbei ist das Fiskalinteresse der Gemeinde mit wirtschaftlichen und sozialen Belastbarkeitsgesichtspunkten der belasteten Einwohner und Bürger einerseits, mit sonstigen öffentlichen Belangen andererseits abzuwägen", so die Verwaltung. Die Gemeinde habe einen Prognose- und Beurteilungsspielraum.

Übrigens: Die zusammengetragenen Erhebungsdaten und Aufarbeitsergebnisse wurden in einer Datenbank gesammelt und werden der Stadtwerke Bad Herrenalb GmBH zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass in Zukunft keine Doppelveranlagung erfolgt und fundierte Auskünfte zu Grundstücken bezüglich der erfolgten Beiträge erfolgen können.