Bei der Aufarbeitung des Beitragswesens gibt es viel Kritik am Bad Herrenalber Rathaus. Foto: Archiv

Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geht es um Einziehen von Beiträgen für jahrzehntealte Anschlüsse.

Bad Herrenalb/Karlsruhe - Das Fordern von Beiträgen für Wasserversorgungsanlagen, Kanäle und Kläranlage, die schon vor vielen Jahren fällig gewesen wären, bereitet Bad Herrenalb etlichen Ärger. Am heutigen Donnerstag wird das Thema vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe behandelt.

Für Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist die Angelegenheit klar: Die von der Stadt Bad Herrenalb beabsichtigte oder vom Landratsamt Calw "aufgedrückte" Erhebung von Kommunalabgaben beziehungsweise Erschließungsbeiträgen für Maßnahmen, die Jahrzehnte zurückliegen, verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip. Barth hatte im August vorigen Jahres eine negative Feststellungsklage gegen die Kurstadt wegen Kommunalabgaben beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Der Anwalt vertritt in dieser Angelegenheit eine davon betroffene Mandantin in der Kurstadt.

Nach Auffassung der Bad Herrenalber Stadtverwaltung ist die Kommune laut aktueller Rechtslage aber zu einer Beitragserhebung verpflichtet. Spekulationen über eine zukünftige Entscheidung eines Gerichtes entbinde die Stadt nicht von dieser aktuell geltenden Verpflichtung. "In diesem Zusammenhang hat Bad Herrenalb leider die Rolle einer Pilotgemeinde, die sicherlich in diesem Zusammenhang einzigartig ist", so die Stadtverwaltung. Eine Entscheidung in dieser Hinsicht wäre für alle Beteiligten eine enorme Erleichterung, unabhängig von dem Ergebnis. In dieser Hinsicht würde dann endlich Klarheit bestehen.